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Imker scheitern mit Eilantrag gegen Gen-Mais +++ Gefahr für Bienen nicht belegt

Braunschweig (lme) – Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen ein weiteres „Monitoring“ anzuordnen, also eine Beobachtung der Umweltauswirkungen von gentechnisch verändertem Mais (sog. Gen-Mais). Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.

Drei Imker hatten beim Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, weil sie nachteilige Wirkungen für ihre Honigbienen befürchten, wenn die Insekten Pollen des auf benachbarten Feldern angebauten Gen-Maises aufnehmen. Das Bundesamt hatte zunächst das „Ruhen“ der in Frankreich erteilten Genehmigung angeordnet, die zum Handel mit dem Saatgut berechtigt. Diese Anordnung hob die Behörde auf, nachdem die mit dem Saatgut handelnde Firma einen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie vorgelegt hatte. Das Saatgut darf danach gegenwärtig wieder vertrieben werden.

Die Kammer hat den Eilantrag der Imker aus formalen Gründen abgelehnt. Der auf ein weiteres „Monitoring“ gerichtete Antrag sei unzulässig. Mit weiteren Untersuchungen, die Beobachtungen in der Natur erfordern, könne in diesem Jahr nicht mehr verhindert werden, dass der Mais blüht und von Bienen angeflogen wird. Wie im vergangenen Jahr lehnten die Richter außerdem einen Antrag auf Umbruch der schon ausgesäten Maispflanzen vor der Blüte ab. Das Bundesamt sei nur für Genehmigungen zum Verkauf des Saatguts an Landwirte zuständig und dürfe deshalb auch eine im EU-Ausland erteilte Handelsgenehmigung vorläufig zum Ruhen bringen. Die Ãœberwachung des Anbaus falle dagegen in die Zuständigkeit der Landesbehörden.

Die Richter wiesen ergänzend darauf hin, die von Greenpeace vertretenen Imker hätten nicht glaubhaft gemacht, dass mit dem Gen-Mais Gefahren für Honigbienen verbunden sind. Negative Auswirkungen auf die Bienen oder gar ein Bienensterben aufgrund des Anbaus gentechnisch veränderter Maispflanzen im vergangenen Jahr hätten die Antragsteller nicht geschildert. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Gefahren vom Gen-Mais nicht ausgehen.

(Aktenzeichen: 2 B 90/08)

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