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EU-Kommission schlägt Hilfe für die Milchbauern vor

Brüssel (EU) – Um den Milchbauern zu helfen, schlägt die EU-Kommission ein ganzes Bündel an Maßnahmen vor. In ihrem heute vorgestellten Bericht zur Lage des Milchmarkts setzt sie auf Bewährtes wie Interventionsankäufe, Beihilfen für die private Lagerhaltung, Ausfuhrerstattungen sowie Direktzahlungen, die früher an die Landwirte geleistet werden sollen. Außerdem ist für Ende des Monats eine neue Serie von Absatzförderungs­programmen für Milcherzeugnisse geplant. „Wir müssen alles tun, was wir können, um unseren Milcherzeugern zu helfen, die derzeit mit einem dramatischen Preisrückgang zu kämpfen haben“, sagte EU- Agrarkommissarin Fischer Boel.

Zusätzliche Maßnahmen könnten sein, die von den Milcherzeugern bei Quotenüberschreitung erhobene Abgabe zur Finanzie­rung einer Regelung für die freiwillige Aufgabe der Milcherzeugung zu nutzen und auch Landwirte in den Genuss der Erleichterungen für staatliche Beihilfen zur Überwindung der Kreditklemme kommen zu lassen. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten bereits die Möglichkeit, bestimmte Beihilfemittel auf bestimmte Empfänger aus dem Milchsektor umzu­verteilen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Möglichkeiten zur Förderung der Milcherzeuger im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die Kommission prüft daneben weiterhin, ob etwaige wettbewerbswidrige Praktiken in der Lebensmittelversorgungskette und insbesondere im Milchsektor vorliegen. Im Einklang mit den Schlussfolge­rungen des Europäischen Rates vom Juni wird die Kommission allerdings nicht die bereits getroffenen Beschlüsse zur Milchquotenregelung antasten.

„Wir werden weiterhin alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um den Markt zu stabilisieren. Aber, wie der Europäische Rat klar zum Ausdruck gebracht hat, gibt es keine Abkehr von unserer Politik, die Milchquoten behutsam auslaufen zu lassen. Diesen Beschluss infrage zu stellen, würde nur Unsicherheit schaffen und trotzdem in der jetzigen Situation keine Hilfe bringen“, ergänzte Fischer Boel. Änderungen der Quotenregelung würden aber dem Ergebnis des Gesundheits­checks zuwiderlaufen. Somit ist die Möglichkeit von Quotenkürzungen oder einem Einfrieren der bereits beschlossenen Quotenanhebungen ausgeschlossen. Sowieso liegt das Gesamterzeugungsvolumen derzeit um 4,2% unter dem Gesamtquotenumfang.

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