Unterstützung für die Milchbauern
Brüssel (EU) – Die EU-Kommission bietet den Milcherzeugern in der Marktkrise konkrete Hilfe an. EU-Landwirtschaftskommissarin Mariann Fischer Boel legte heute dem Europäischen Parlament ein Maßnahmenpaket vor. Die Kommissarin erklärte: „Dieses Paket knüpft an die zahlreichen Maßnahmen an, die wir bereits getroffen haben und die offenbar Wirkung zeigen. Ich bin mehr denn je entschlossen, keine Kehrtwendung zu machen, die unserem Milchsektor langfristig schaden und die Landwirte in völliger Ungewissheit lassen würde. Eine Abkehr von den im Rahmen des Gesundheitschecks gefassten Beschlüssen kommt nicht in Frage.“ Dies entspricht auch den Beschlüssen der Staats- und Regierungschefs.
Die neuesten Daten zeigen eine allmähliche Erholung der Milchpreise. So sind die Preise für Butter innerhalb eines Monats zum Beispiel in Deutschland um 8 Prozent gestiegen. Die Preise für Magermilch sind durchschnittlich EU-weit um 2 bis drei Prozent gestiegen. Die Kommission geht von einer zusätzlichen Zahlung von 600 Millionen Euro für den Milchmarkt in diesem Jahr aus. Zusätzlich zu den Mitteln für die ländliche Entwicklung stehen im Rahmen des Gesundheitschecks der Agrarpolitik und des Europäischen Konjunkturprogramms 4,2 Milliarden Euro für „Neue Herausforderungen“ zur Verfügung, einschließlich der Neustrukturierung des Milchsektors.
Die Kommission hat bereits ein Verfahren eingeleitet, mit dem den Mitgliedstaaten vorübergehend die Zahlung von Beihilfen an Landwirte in Höhe von bis zu 15 000 Euro gestattet werden soll. Auch die Regelungen für den Quotenkauf durch die Mitgliedstaaten werden geändert, um mehr Spielraum zu schaffen. Ferner schlägt Fischer Boel vor, für den Sektor eine Dringlichkeitsklausel einzuführen, wie sie für andere landwirtschaftliche Sektoren bereits existiert, damit auf künftige Marktstörungen rascher reagiert werden kann.
Der Milchsektor wird künftig unter Artikel 186 der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation fallen, der es der Kommission gestattet, bei Marktstörungen in eigener Befugnis rasch befristete Maßnahmen zu treffen.