Ekel erregende Zustände in einem Kühllager für Grillhähnchen
Göppingen (PM) – Bei der Überprüfung eines Kühllagers für Grillhähnchen in Eislingen/Fils am Vormittag des 15.07.2011 durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamtes Göppingen wurden erhebliche Hygienemängel festgestellt. Daraufhin wurde das Lager auf mündliche Anordnung vor Ort sofort geschlossen.
Das Kühllager als Ausgangspunkt für Verkaufsfahrzeuge wurde am Vormittag des 15.07.2011 durch Lebensmittelkontrolleure des Veterinäramtes routinemäßig überprüft. Dabei wurden gravierende Hygienemängel vorgefunden. Der Zubereitungsbereich, in welchem die rohen Hähnchen auf Spieße gesteckt werden, war erheblich verunreinigt. Insbesondere wurde dort auch Kot von Schadnagern vorgefunden. Der Kühlraum für die Hähnchen war ebenso erheblich verschmutzt und der Fußboden beschädigt sowie korrodiert. Neben offenen Hähnchen wurde Grillkohle vorgefunden. Die offenen Hähnchen auf Spießen befanden sich auf einem völlig verrosteten und verunreinigten Transportwagen.
Daher waren die unverpackten, rohen Grillhähnchen wegen gesundheitlicher Gefahren sowie einer Ekel erregenden Beeinflussung als nicht mehr zum menschlichen Verzehr geeignet zu beurteilen. Unter Hinzuziehung von Amtstierärzten und Vollzugsbeamten des Veterinäramtes wurde die unschädliche Entsorgung der gesamten ca. 160 kg Hähnchen sowie die vorläufige Schließung des Betriebes sofort mündlich angeordnet. Ergänzend wurde eine Vollstreckungsverfügung vor Ort ausgestellt.
Zudem wurden auf den Spießen des Verkaufsfahrzeugs bereits angegarte und im Innern jedoch noch rohe Hähnchen (Bild) vom Vortag vorgefunden. Dieses Angaren und ein späteres Durcherhitzen ohne Temperaturkontrolle ist unzulässig, weil beim Angaren nur ein Teil der Mikroorganismen abgetötet wird und im Innern der Fleischerzeugnisse jedoch sehr günstige Temperaturen für ein unerwünschtes Keimwachstum und die Bildung von schädlichen sowie möglicherweise hitzeresistenten Toxinen vorherrschen. Diese Verfahrensweise wurde daher ebenso untersagt.
Die Verantwortlichen haben zusätzlich mit einer Strafanzeige zu rechnen.
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