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Keine Hygieneampel für Deutschland: Vorerst keine Einigung über bundeseinheitliches Hygiene-Transparenzsystem

(aid) – Die geplante Einführung einer verpflichtenden, bundeseinheitlichen Veröffentlichung von amtlichen Lebensmittelkontrollergebnissen in Sachen Hygiene für Gastronomie und Lebensmittelbetriebe ist vorerst gescheitert. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von Wirtschafts- und Verbraucherministerien der Länder einigte sich auf einer Sitzung darauf, die Veröffentlichung von betrieblichen Kontrollergebnissen lediglich auf freiwilliger Basis weiterzuverfolgen. Hierbei sollen die einzelnen Lebensmittelunternehmer selbst entscheiden, ob sie die Kontrollergebnisse bekannt machen oder nicht.
Immer wieder beanstandeten die Überwachungsbehörden in den vergangenen Jahren, bei rund einem Viertel der kontrollierten Lebensmittelbetriebe, Mängel in der Betriebshygiene und bei der Kennzeichnung. Verbesserungen erhofften sich die Verbraucherschutzminister der Länder durch eine verpflichtende Einführung eines bundeseinheitlichen Transparenzsystems in Form eines Kontrollbarometers für alle Lebensmittelbetriebe nach dänischem Vorbild. Dort informiert seit 2001 ein Smiley-Gesicht Verbraucher über das Ergebnis der letzten amtlichen Lebensmittelkontrolle. Der dänische Smiley existiert in vier Ausdrucksformen von froh bis traurig und wird in Verbindung mit dem Kontrollbericht an gut sichtbarer Stelle in allen Lebensmittelverkaufsstätten ausgehängt.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder beschloss auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes im September 2010 die Einführung eines bundeseinheitlichen Systems zur Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen für den Lebensmittelbereich. Am 19. Mai 2011 kündigte die Verbraucherschutzministerkonferenz die stufenweise Einführung der sogenannten Hygieneampel in Form eines rot-gelb-grün Kontrollbarometers an. Es war geplant, diese Ampel zum 1. Januar 2012 zunächst verpflichtend für alle Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie einzuführen.
Eine freiwillige Smiley-Auszeichnung existiert seit 2007 in Nordrhein-Westfalen (NRW) für Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungsbetriebe. Seit 2008 können sich zusätzlich Bäckereien und Metzgereien beurteilen lassen und einen lachenden Smiley-Aufkleber mit Fliege an ihrer Eingangstür anbringen, wenn sie bei den amtlichen Kontrollen gut oder sehr gut abgeschnitten haben. Bis Ende 2011 erhielten NRW-weit rund 480 Betriebe diese Auszeichnung.
Der Berliner Bezirk Pankow führte im Frühjahr 2009 ein Smiley-System mit fünf Bewertungskategorien ein. Die Lebensmittelbetriebe erhalten bei der Betriebsprüfung eine bestimmte Punktzahl, die über den Gesichtsausdruck des Smileys entscheidet. Zusätzlich werden einzelne Kontrollergebnisse für die Bewertungskriterien im Internet veröffentlicht.
Ein nächstes Treffen der Länderverbraucherschutzminister ist für September 2012 geplant.
Ute Gomm, aid

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