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Mehr Transparenz: Angabe des Aufzucht- und Schlachtorts jetzt Pflicht für Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch

fleisch1.jpg(EU) – Seit dem 1. April muss bei frischem, gekühltem oder tiefgekühltem Fleisch ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde.

Das gilt für Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch. Die Verordnung wurde 2011 vom Europäischen Parlament und dem Rat beschlossen, 2013 wurde sie von den Mitgliedstaaten ratifiziert. Für Rindfleisch gilt diese Bestimmung schon seit 2002.

Auf verpacktem Fleisch muss künftig das Ursprungsland der Aufzucht und der Ort der Schlachtung der Tiere aufgeführt sein. Mit Ursprungsland ist das Land gemeint, in dem das Fleischerzeugnis vollständig gewonnen oder hergestellt wurde. Sollten mehrere Länder an der Herstellung des Lebensmittels beteiligt sein, muss das Ursprungsland angegeben werden, in dem das Fleisch die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfuhr.

Die neuen Regeln dienen dem Interesse der Verbraucher zu erfahren, wo das Fleisch herkommt, ohne den Herstellen in der Lieferkette dabei überbordende Pflichten aufzuerlegen. Die Angabe des Aufzuchtsortes unterliegt spezifischen Bestimmungen zu Alter, Gewicht und Dauer der Aufzucht der Tiere. Wenn die spezifisch festgelegten Aufzuchtsabschnitte in keinem der Mitgliedstaaten bzw. Drittländer, in denen das Tier aufgezogen wurde, erreicht wurde, wird die Angabe ersetzt durch „Aufgezogen in mehreren Mitgliedstaaten der EU“ bzw., wenn das Fleisch oder die Tiere in die EU eingeführt wurden, durch „Aufgezogen in mehreren Nicht-EU-Ländern“ oder „Aufgezogen in mehreren EU- und Nicht-EU-Ländern“. Die neue Verordnung gilt auch für verpacktes Fleisch, das in die EU importiert wird.

Die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie diese Kennzeichnung auch für nicht verpacktes Fleisch verpflichtend einführen. Fertigprodukte, die Fleisch enthalten, müssen nicht gekennzeichnet werden.

Die Verordnung können Sie hier abrufen.

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