7.03.2003
RückverfolgbarkeitN Noch viele Fragen offen
(aid) – Bis zum 1. Januar 2005 müssen alle Futter- und Lebensmittelunternehmen die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte sicherstellen. So schreibt es die so genannte „EU-Basis-Verordnung“ zum Lebensmittelrecht vor. Hersteller müssen mit Hilfe von geeigneten Dokumentationssystemen transparent machen, woher ihre Rohstoffe stammen und an wen sie die Produkte ausgeliefert haben. Diese Informationen solle …
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