Diagnose

Der klassische Nachweis der Bakterien aus Probenmaterial über Vereinzelung im Labor ist bei C. botulinum nicht immer möglich; v.a. bei Proben aus der Umwelt (Erde, Schlamm, Kompost, Klärschlamm, aber auch Futtermaterial o.ä.) versagt in der Regel der von Robert Koch geforderte schlüssige Nachweis eines Krankheitserregers. Deshalb gilt als derzeitiger "Goldstandard" der Nachweis über das von den Bakterien gebildete Toxin durch den Tierversuch, bei dem Mäuse durch das Toxin getötet werden. Es sind damit auch Mischformen und bis jetzt unerkannte Toxintypen nachweisbar. Verenden die Mäuse nach einer Injektion von toxin-haltigen Extrakten unter spezifischen Krankheitserscheinungen (Atemlähmung), so ist der Verdacht auf Botulismus auszusprechen. Anschließend kann durch weitere Untersuchungen (ebenfalls mit dem Versuchstier Maus) versucht werden, einzelne Typen zu differenzieren. Das gelingt nicht immer, da nicht für alle Toxintypen entsprechende Antitoxine verfügbar sind. Mäuse sind sehr empfindlich gegenüber dem Botulinumtoxin.

Der Tierversuch weist ein biologisch aktives Toxin nach. Er kommt der natürlichen Erkrankung (Vergiftung) am nächsten. Längerdauernde geringe Einwirkungen von Toxin lassen sich derzeit im Labor nicht durchführen. Es gibt kein Tiermodell für den viszeralen Botulismus.


Allgemein anerkannt gilt:

Durch den Tierversuch wird biologisch aktives Toxin nachgewiesen.


Auf dem Markt sind kommerzielle Ersatzmethoden für alle einzelnen Toxintypen nicht erhältlich. Somit kann auf den Tierversuch nicht verzichtet werden, der im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz § 35 und in DIN 10110 gesetzlich geregelt ist.


Allgemein anerkannt gilt:

Der Toxinnachweis durch das Versuchstier Maus ist derzeit der einzige Nachweis für alle unerkannten Toxintypen.

Er ist gesetzlich vorgeschrieben.


Einzige Bezugsquelle für Antitoxine sind die Centers for Disease Control in den USA (Amerikanisches Bundesgesundheitsamt). Diagnostische Labors müssen jeweils direkt die Diagnostika einführen. Obwohl Botulismus beim Menschen eine meldepflichtige Erkrankung ist, kommt das BgVV seiner institutionellen Aufgabe nicht nach entsprechende Diagnostika bereitzustellen und abzugeben.


Es ist unverständlich:

Diagnostische Antitoxine müssen von jedem Labor einzeln direkt in den USA bestellt und von dort eingeführt werden.


Mit dem Tierversuch kann nur "freies Toxin" nachgewiesen werden, das also noch nicht an Nervenendigungen gebunden ist, und das z.B. aus Trägermaterial mechanisch ausgewaschen werden kann. Das Vorhandensein von chemischen Giften muß gegebenenfalls ausgeschlossen werden.


Allgemein anerkannt gilt:

Stirbt die Maus nach Injektion der verdächtigen Substanz unter spezifischen Symptomen innerhalb von 96 Stunden, ist die Verdachtsdiagnose Botulismus zu stellen, da das Toxin nachgewiesen wurde.

Stirbt die Maus nach Injektion dr verdächtigen Substanz nicht, so kann daraus nicht geschlossen werden, daß Botulismus nicht vorgelegen hat. Die Diagnose der Krankheits- bzw. Todesursache bleibt unklar.

Kann mit Hilfe von Antitoxinen ein bestimmter Toxintyp nachgewiesen werden, so gilt der Toxinnachweis als gesichert.


Im klinischen Fall kann meist eine eindeutige Diagnose gestellt werden, wenn der Arzt/Tierarzt an das Vorkommen von Botulismus denkt. Wie bei allen Krankheiten gibt es eine große Zahl von zweifelhaften Fällen mit undeutlichen Symptomen. Diese bleiben in der Regel unerkannt. Plötzlich auftretende Todesfälle werden in der Regel anderen Krankheiten zugeschrieben.


Allgemein anerkannt ist:

Eine vollständige Diagnose von Botulismus im klinischen Fall besteht grundsätzlich aus

- klinischem Bild

- Nachweis von Toxin im Patienten und/oder in der aufgenommenen Nahrung

- Nachweis der Bakterien aus dem Patienten bzw. der aufgenommenen Nahrung in geeigneten bakteriologischen Nährböden ebenfalls durch anschließen den Toxinnachweis.


In akuten Krankheitsfällen handelt es sich in der Regel um eine Vergiftung. Hier ist es wesentlich etwaige Speisen oder Futter zu erfragen. Gilt bei Menschen Leberwurst, hausgemachter Schinken, geräucherter Fisch, grüne Bohnen als klassische Speisen, v.a. wenn sie ungekühlt aufbewahrt worden sind, so sind es derzeit bei den Haustieren Gras- und Maissilage, v.a. auch in Ballenform.

Von Spezialisten wir übereinstimmend festgestellt:

Die klinische Diagnose wird fälschlicherweise nur sehr selten gestellt, da das Krankheitsbild "Botulismus" vielen Ärzten/ Tierärzten nicht geläufig ist.

Seit einigen Jahren hat sich das klinische Bild teilweise geändert, es kommt auch eine chronische Form vor, die nicht unbedingt zum Tode führt. Wundbotulismus wird in der nicht-tödlichen Form nicht diagnostiziert.

Bei Botulismus tritt kein Fieber auf; oft kommt es, v.a. bei fortgeschrittener Erkrankung, zu Untertemperatur.


Allgemein anerkannt gilt:

Bei Botulismus tritt kein Fieber auf.


Eine besondere Form der Diagnose beim kranken Tier ist die Gabe von Antitoxinen. Diese ist besonders bei mehreren Erkrankungen in einer Herde von Bedeutung. Verlangsamt sich der klinische Verlauf beim Einzeltier und treten keine neuen Erkrankungen auf, so kann das Vorliegen von Botulismus mit einiger Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Dazu sind typ-spezifische Antitoxine notwendig, die gleich zu Beginn der Erkrankung gegeben werden müssen. Diese Antitoxingaben unterliegen länderspezifischen Restriktionen.


Allgemein anerkannt gilt:

Eine spezifische Antitoxingabe kann bei Beginn der Erkrankungen mehrerer Tiere in einer Herde ein diagnostsiches Hilfsmittel sein.

Diese Diagnosemöglichkeit unterliegt gesetzlichen Regelungen.


Die pathologische Diagnose bei Botulismus wird dadurch erschwert, daß weder makroskopisch noch mikroskopisch sichtbare spezifische Veränderungen auftreten.


Allgemein anerkannt gilt:

Bei Botulismus sind keine spezifischen pathologischen Veränderungen sichtbar.


Die Unterscheidung zwischen Plötzlichem Kindstod und Säuglingsbotulismus (in seiner perakuten Form) ist nur durch spezifische Laboruntersuchungen möglich.


Allgemein anerkannt gilt:

Plötzlicher Kindstod und perakuter Säuglingsbotulismus sind nur durch spezifische Labornachweise zu trennen.


Botulismus und bereits der Verdacht sind beim Menschen meldepflichtig (§ 6 des Infektionsschutzgesetzes - IfSG.) Beim Robert-Koch-Institut, Berlin, werden pro Jahr ca. 20-30 Fälle beim Menschen bekannt. Nach dem Infektionsschutzgesetz sind der bakterielle Nachweis von C. botulinum und der Toxinnachweis gleichgesetzt.


Gesetzlich ist festgelegt:

Botulismus und der Verdacht auf Botulismus sind beim Menschen meldepflichtig.

Der Nachweis von C. botulinum und/oder der Toxinnachweis sind im Verdachtsfalle namentlich meldepflichtig.


Beim Tier ist Botulismus gemäß § 17 des Tierseuchengesetzes keine anzeige-pflichtige Erkrankung.


Gesetzlich ist festgelegt:

Botulismus beim Tier ist nicht anzeigepflichtig.


Differentialdiagnose:

Bei plötzlichen Todesfällen wird meist an Vergiftungen gedacht. Beim Menschen gibt etwa 10 Krankheiten, die bedacht werden sollten. Beim Rind sind es Milchfieber oder falsche Ernährung. Bei Speicheln ist an Tollwut oder andere zerebrale Infekte, bei nervösen Symptomen an BSE zu denken.


Die Erfahrung lehrt:

Ärzte/Tierärzte, die bei ihren Patienten Botulismusfälle hatten, haben in der Regel keine Schwierigkeiten eine richtige klinische Diagnose zu stellen.

Zumindest in der Tiermedizin kommen deshalb Botulismusfälle meist regional gehäuft vor.


Therapie

Spezifische Medikamente gegen Botulismus in allen seinen Formen gibt es nicht. Für den Menschen gibt es eine Antitoxinbehandlung bei den Typen A, B und E. Diese muß auf Verdacht hin eingesetzt werden, da die Diagnose mehrere Tage dauert. Sie wirkt - auch wenn sie rechtzeitig eingeleitet wird - nur gegen die spezifischen Typen. Monatelanger Klinikaufenthalt mit z.T. künstlicher Beatmung kann beim Menschen manchmal lebenserhaltend sein.

Für Pferde soll es in den USA ein Antitoxin gegen Typ B geben. In Südafrika ist Antitoxin Typ C/D für Rinder erhältlich. In Deutschland ist eine Behandlung mit Antitoxinen nicht zugelassen.

Eine antibiotische Behandlung des Magen-Darm-Traktes kann u.U. dazu führen, daß eine latente Infektion, oder auch nur die Passage von C. botulinum, aktiviert wird und Toxine gebildet werden. Besonders bedeutend ist die Ausschaltung von Begleitbakterien im Darm.

Im Falle einer klinischen Erkrankung kann eine Antibiotikagabe dazu führen, daß die toxinbildenden Bakterien abgetötet werden. Dabei können noch größere Mengen Toxin freigesetzt werden, so daß sich das klinische Bild verstärkt.

Tiere, die ca. drei Wochen überleben, haben große Chancen wieder völlig gesund zu werden. Es bleiben keine Folgeerscheinungen zurück.


Es ist zu bedenken:

Jede Antibiotikagabe, die den Magen-Darmtrakt erreicht, hat eine Auswirkung auf die Darmflora. Das Gleichgewicht der verschiedensten Darmbakterien kann gestört werden.

Im Darminhalt vorhandene C. botulinum-Keime können aktiviert und die Toxinbildung gesteigert werden.

Die klinische Erkrankung kann sich verschlimmern.


Prophylaxe

Impfstoffe

Versuchsimpfstoffe für den Menschen gibt es bei der Armee der USA.

Anerkanntermaßen gut wirksame Impfstoffe für Rinder gibt es nur in Südafrika und Australien gegen die Typen C und D. In einigen latein-amerikanischen Ländern wird Botulismusimpfstoff für Rinder (Typ C/D) ebenfalls hergestellt und eingesetzt. Gegen die anderen Typen und lokalspezifischen Erreger gibt es keinen Impfstoff.


Allgemein anerkannt gilt:

Botulismusimpfstoff muß den lokalspezifischen Toxintyp enthalten um wirksam zu sein.


Zur vorherigen Seite/Zur nächsten Seite


Copyright 2000 by Animal Health Online