Botulismotoxin-Nachweis
Nachweismethode nachgewiesene Substanz Interpretation
Auswaschen mit Puffer freies Toxin Substanz enthält C. botulinum (vegetativ /Spore) und Faktoren, die bei der Toxinbildung unterstützend wirken. Gefahr der Weiterverbreitung eines Krankheitserregers und der Faktoren zur Toxinbildung.

Höchste Gefahr und Gefährdungspotential für Lebewesen und Umwelt
Anreicherung in bakteriologischem Flüssignährmedium vegetative Bakterien oder Sporenform Substanz enthält C. botulinum, das genetisch zur Toxinbildung in der Lage ist. Gefahr der Weiterverbreitung eines möglichen Krankheitserregers, der beim Zusammentreffen günstiger Bedingungen zur Vermehrung und Toxinbildung fähig ist.

Gefährdungspotential für Lebewesen und Umwelt
Umweltsimulation (Lagerung) vegetative oder Sporenform, Faktoren zur Begünstigung von Toxinbildung Substanz enthält sowohl C. botulinum, das genetisch zur Toxinbildung in der Lage ist, als auch Faktoren, die die Toxinbildung begünstigen. Gefahr der Weiterverbreitung eines Krankheitserregers und der Faktoren zur Toxinbildung.

Hohe Gefahr und Gefährdungspotential für Lebewesen und Umwelt
alle drei Methoden keine Substanz enthält kein C. botulinum.

Keine Gefahr für Lebewesen und Umwelt

Fragestellungen

Der Erreger C. botulinum kommt in der Natur im Boden vor, allerdings nicht überall. Gemäß der Definition ist Botulismus eine bodenbürtige Krankheit. Geht man davon aus, daß C. botulinum auch dort, wo es nachzuweisen ist, nicht immer Toxin bildet, so stellen sich die folgenden Fragen:


Wissenschaftliche Fragen:

Wo kommt Clostridium botulinum im Boden vor?

Welche Faktoren führen zur Vermehrung und Toxinbildung?

Ist bereits das Vorkommen des Bakteriums C. botulinum als Gefahr einzustufen?

Wie kann Botulismus verhütet werden?

Hat das Ausbringen von C. botulinum einen Einfluß auf die Produkthaftung der Landwirtschaft bei der Herstellung von Lebensmitteln?


In Europa befassen sich nur noch wenige Institute bzw. Institutionen mit der Forschung zur Diagnose von Botulismus. Es besteht also ein erheblicher Forschungsbedarf. Bedenkt man das Leid, das über eine Familie kommt, der ein Säugling stirbt, und überschlägt man den wirtschaftlichen Schaden, der in der Landwirtschaft durch Botulismus entsteht, so zeigt sich, daß man die Augen nicht vor dem Problem verschließen darf.


Allgemein anerkannt gilt:

Ein einmal verseuchter Boden bleibt über Jahrzehnte verseucht und kann gegebenenfalls Ausgangspunkt für neue Erkrankungen sein.

Durch tierische und pflanzliche Produkte, v.a tierische Ausscheidungen von Haus- und Wildtieren, durch das Ausbringen von Biokompost, Klärschlamm, von kontaminiertem Futter, das der Bauer verwerfen muß, kommt es zu einer immer stärkeren Anhäufung der Krankheitserreger in der Umwelt. Durch Eingriffe in die Natur könnte die Situation entstehen, daß die Krankheit Botulismus nicht mehr beherrschbar wird.


Der Tierarzt ist gemäß seiner Berufsordnung gesetzlich verpflichtet sein Wissen und seine Tatkraft dazu einzusetzen, um Krankheiten vom Tier und daraus ent-stehende Gefahren für den Menschen abzuwehren.

Teile der Forschungs - und die Infrastruktur der Universität werden durch Steuergelder finanziert. Der Steuerzahler hat Anspruch zu erfahren, was mit öffentlichen Geld geforscht wird und welche Ergebnisse erzielt wurden.

Wie oben dargestellt, wissen wir über Botulismus und seine Epidemiologie noch relativ wenig. Gesichert ist, daß wir den Krankheitserreger C. botulinum mit Produkten der biologischen Kreislaufwirtschaft weiträumig und großflächig in der Umwelt verbreiten. Die Grundlage der Kreislaufwirtschaft ist gesetzlich geregelt. Das darf nicht dazu führen, daß diejenigen, die von der Gefahr bzw. Gefährdung erfahren haben, schweigen und diese negieren. Eine als falsch erkannte politische Vorgabe muß entsprechend geändert werden.

Fazit: Es ist dringend erforderlich alles zu unternehmen um eine weitere Verseuchung unserer Umwelt durch Clostridium botulinum zu verhindern und die Gefahr von Botulismus durch Minimierung des Gefährdungspotentials zu reduzieren. Politik und Wissenschaft sind gleichermaßen gefordert.

Weitere wissenschaftliche Informationen sind auf Anfrage erhältlich.

Prof. Dr. med. vet., Dr. sc. agr. habil. Helge Böhnel
Fachtierarzt für Tropenveterinärmedizin, Parasitologie und Mikrobiologie
Institut für Pflanzenbau und Tierproduktion in den Tropen und Subtropen
Abteilung Tropentierhygiene
Leitung: Prof. Dr. H. Böhnel
Kellnerweg 6, 37077 Göttingen
Tel. 0551-39-3398 / Fax - 3408
E-mail: hboehne@gwdg.de

Version Januar 2001

Zur vorherigen Seite/Zur ersten Seite


Copyright 2000 by Animal Health Online