24.10.1999
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SchHaltHygV: Erster Bestandsbesuch spätestens 11.12.99
(aho) Entsprechend der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) vom 7. Juni 1999 müssen schweinehaltende Betriebe regelmässige Bestandbesuche durch den Hoftierarzt nachweisen. Der erste Bestandsbesuch muss spätestens am 11.12.99 erfolgen. Für den Besuch sollte das Bestandsverzeichnis nach der Viehverkehrsverordnung und die Aufzeichnungen über Verluste, Kümmerer und Behandlungen aktualisiert werden.
Die Schweinehaltungshygieneverordnung finden Sie auf den Seiten von agrar.de