Regelung zur Dioxinbelastung bestimmter Futterzusatzstoffe
Bonn, 8. November(bme) – Der Ständige Futtermittelausschuss hat am 18. Oktober 1999 mit qualifizierter Mehrheit ein sogenanntes Reinheitskriterium für den Dioxingehalt in bestimmten mineralischen Futtermittelzusatzstoffen beschlossen, teilt das BME (Bundesernährungsministerium) mit. Damit wird für die Mehrzahl der als Binde- bzw. Fließhilfsmittel zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe (z.B. Kaolinit-Ton, Bentonit-Montmorrilonit, Sepiolit, Vermiculit) der maximal zulässige Dioxingehalt auf 500 pg WHO-TEQ pro kg des Stoffes festgelegt. Er liegt damit an der analytischen Nachweisgrenze. Die Verordnung sieht in bezug auf Kaolinit-Ton ein sofortiges Wirksamwerden der Regelung vor. Für die übrigen Stoffe soll der festgelegte Gehalt ab 1. März 2000 gelten, sofern bis dahin für diese Stoffe auf Basis einer noch zu erweiternden Datengrundlage zur Dioxinbelastung keine anderen Werte festgelegt werden. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EG wird in den nächsten Tagen erwartet.
Anlass der Regelung war die im Juni bekanntgewordene Dioxinbelastung bei Kaolinit-Tonen Westerwälder Herkunft. Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich hierbei um eine geogen bedingte Dioxinbelastung dieses mineralischen Futtermittelzusatzstoffes. Unter Hinweis darauf, dass solche geogenen Dioxinbelastungen grundsätzlich auch bei anderen mineralischen Zusatzstoffen nicht ausgeschlossen werden können, hatte die Europäische Kommission vorgeschlagen, ein Dioxin- Reinheitskriterium nicht nur für Kaolinit-Ton, sondern auch für weitere Zusatzstoffe mineralischer Herkunft festzulegen.