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Nationaler Rückstandskontrollplan: Ergebnisse veröffentlicht

Keine Verbrauchergefährdung durch Tierarzneimittel

(aho) Seit 1989 gibt es das von den Ländern gemeinsam mit dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) durchgeführte Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Rückstände von unerwünschten Stoffen. Die Proben werden nach europaweit einheitlichen Maßstäben in verschiedenen Produktionsstufen vom Stall über den Schlachthof bis zur ersten Verarbeitungsstufe gezogen.

Im Jahre 1998 wurden Tiere und tierische Erzeugnisse auf 320 Stoffe geprüft. Es ergaben sich keine Hinweise auf ein Verbraucherrisiko durch Rückstände von Tierarzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln oder anderen unerwünschten Stoffen. Im Vergleich zu den Vorjahren sind insgesamt weniger verbotene Stoffe bei lebensmittelliefernden Tieren nachgewiesen worden. Fälle von Missbrauch wurden z. B. Beispiel bei Clenbuterol und Estradiol aufgedeckt. Chloramphenicol wurde trotz des seit August 1994 bestehenden Anwendungsverbotes immer noch vor allem in Proben aus Tierproduktionsbetrieben und nur vereinzelt bei geschlachteten Tieren gefunden. 1998 konnten gegenüber dem Vorjahr bei Rindern und Schweinen vermehrt Rückstände im Bereich von unter 0,5 µg/kg (also < 0,0000005 g/kg) nachgewiesen werden, was insgesamt zu einem geringen Anstieg der Chloramphenicolbefunde von 0,74 % im Jahr 1997 auf 1,38 % im Jahr 1998 bei diesen Tierarten führte. Bei der Interpretation solcher Ergebnisse muss sicherlich auch der ständige Fortschritt in der instrumentellen Analytik berücksichtigt werden, der dazu führt, dass immer geringere Rückstandsmengen sicher ermittelt werden können. Schweine und Puten betroffen Bei zugelassenen Arzneimitteln wurden Überschreitungen von Höchstmengen in etwa 0,44 % der untersuchten Proben nachgewiesen. Betroffen waren hier überwiegend Schweine. Aber auch Puten lieferten positive Ergebnisse bei Sulfonamiden und Antibiotika (Tetracyclinen). Kupfer Weiterhin wurden immer noch ungewöhnlich hohe Kupferkonzentrationen in Kalbslebern fest. In der Regel liegt der Kupfergehalt bei Kälbern, die unter natürlichen Bedingungen (Mutterkuhhaltung) aufgezogen werden, unter 100 mg je Kilogramm Leber. Werte über 200 mg Kupfer je Kg Leber wurden 1998 noch bei 38% der Proben gefunden. Auch hier ist die Tendenz rückläufig ist. 1995 wurde noch in 50% der Proben ein Wert von über 200 mg gemessen. Das BgVV empfiehlt, auf die Verwendung von Kalbslebern bei der Zubereitung von Kindernahrung zu verzichten. Die Hersteller von Säuglings- und Kleinkindnahrung haben sich hierzu freiwillig verpflichtet. Kontaminanten Der Nationale Rückstandskontrollplan umfasst auch die Ermittlung der Belastung von tierischen Lebensmitteln mit weiteren unerwünschten Stoffen aus der Umwelt, sogenannten Kontaminanten. Die Ergebnisse zeigen, dass die Belastung insgesamt rückläufig ist. Bei älteren Tieren muss aber immer noch mit hohen Belastungen der inneren Organe wie Leber und Niere gerechnet werden. Aus diesem Grund dürfen die Lebern und Nieren von Schweinen, die zur Zucht benutzt wurden und von Pferden nicht mehr zur Gewinnung von Lebensmitteln verwendet werden. Gleiches gilt für die Nieren von über 24 Monaten alten Rindern. Die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 1998 sind im Internet unter der auf den Seiten des BgVV einzusehen. Klicken Sie hier. Quellen: 1. Pressemeldung des BgVV, 17/99 vom 17. Dezember 1999 2. Nationaler Rückstandskontrollplan 1998 – Ergebnisse der amtlichen Rückstandsuntersuchungen der Länder – Zusammenfassung Deutschland

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