27.04.2000
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Schweinepraxis: Stallboden und Tiergesundheit
(aho) Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. (Tierschutzgesetz vom 25.05.98; Zweiter Abschnitt; §2). Bei Schweinen wurden entsprechende Anforderungen in der Verordnung zum Schutz von Schweinen bei Stallhaltung aufgestellt. Dr. sc. agr. Dirk Hesse von der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) berichtet über erste Ergebnisse einer Umfrage bzgl. Anzahl und Konsequenzen verschiedener Stallböden in der Mastschweinehaltung vor.