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ISN: Impfung gegen die AK nicht einstellen

Zum 1. April dieses Jahres wurde in Hessen die Impfung gegen die Aujeszkysche Krankheit (AK) eingestellt. Im Unterschied zu anderen Bundesländern, z. B. Nordrhein-Westfalen, wo zunächst ein freiwilliger Verzicht auf die Impfung erprobt wird, hat Hessen ein Impfverbot erlassen.

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Nord- Westdeutschland (ISN e.V.) hält diese Vorgehensweise für übereilt sowie riskant und hat sich daher an das für Veterinärangelegenheiten zuständige hessische Sozialministerium gewandt:

Die zur Feststellung des AK-Status vorgeschriebenen Basisuntersuchungen und die nachfolgenden Kontrolluntersuchungen weisen im Bereich der kleineren Sauenbestände (unter 20 Sauen) erhebliche Lücken auf. Jeder Praktiker weiß um dieses offene Geheimnis und auch darum, daß manches Veterinäramt sich schlichtweg außer Stande sah, die Vielzahl der kleineren Nebenerwerbs- oder Hobbyhaltungen vollständig zu erfassen, geschweige denn dort die Untersuchungspflicht durchzusetzen.

Nach der Strukturerhebung von 1996 standen rund ein Viertel aller hessischen Zuchtsauen in Beständen unter 20 Sauen. Gemessen an allen schweinehaltenden Betrieben machten diese kleineren Bestände 74 Prozent aus. Selbst wenn man unterstellt, daß im Zuge des Strukturwandels ein größerer Teil dieser Schweinehaltungen zwischenzeitlich aufgegeben wurde, dürften Aussagen zum AK-Status der hessischen Schweineproduktion mit einer erheblichen Unsicherheit im Bereich der kleineren Betriebe behaftet sein.

Solange die Mehrzahl der Schweine unter Impfschutz stand – und dies ist auf Grund der erst kürzlich beendeten Impfpflicht auch zur Zeit noch der Fall – war das Risiko einer Virusausbreitung durch Bestände mit unbekanntem Status vergleichsweise gering.

Im Interesse der ISN-Mitglieder, deren Haupterwerbszweig auf dem Spiel steht, falls es in Folge des allmählich nachlassenden Impfschutzes zu AK-Ausbrüchen kommen sollte, fordert die ISN, zumindest eine freiwillige Fortführung der AK-Impfung zu ermöglichen. Dieses insbesondere vor dem Hintergrund der sich ergebenen Handelssperren, wie z.B. bei der Vermarktung von Zucht- , Nutzschweinen und Schlachtschweinen in AK-freie Bundesländer.

Die Notwendigkeit zur freiwilligen Fortführung der AK-Impfung besteht unseres Erachtens insbesondere für Nordhessen, wo der größte Teil der hessischen Schweineproduktion konzentriert ist, nicht selten enge Dorflagen das Risiko der Virusverbreitung erhöhen und ein intensiver Austausch von Schlachtschweinen, Ferkeln und Zuchttieren mit dem angrenzenden Bundesland Nordrhein-Westfalen stattfindet.

ISN, 3.8.00

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