Schweiz: Tiermehlverbot und verstärkte Kontrollen
(aho) – Die Vorstellungen über die Umsetzung des Tiermehlverbots, welches das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) der Schweiz am 3. November 2000 vorgeschlagen hat, werden konkret. Über die Umsetzung der Massnahmen fand am 24. November 2000 eine weitere Diskussion mit den betroffenen Kreisen statt. Positiv registriert wurden dabei die Signale, dass sich der Bund an den Mehrkosten der Entsorgung beteiligen werde. Zur Verstärkung der Kontrollen im Kampf gegen BSE soll eine gesamtschweizerisch agierende Kontrollinstanz eingesetzt werden.
Anlass für die neuen Massnahmen sind BSE Fälle bei Kühen, welche nach den im Mai 1996 verschärften Massnahmen im Bereich Futtermittel geboren wurden sowie neue wissenschaftliche Hinweise. Das Ziel ist, die Ausrottung der Tierseuche BSE vorantreiben.
In Zusammenarbeit mit den betroffenen Kreisen ist die Umsetzung der neuen Massnahmen diskutiert worden. Es herrscht Einigkeit über das Ziel, die BSE auszurotten und darüber, dass dazu die Verfütterung von Mehlen tierischer Herkunft an alle Nutztiere zu verbieten sei. In Zukunft sollen diese Produkte verbrannt werden. Die dazu notwendigen Kapazitäten werden bereitstehen. Nicht abgeschlossen sind die Diskussionen um die Verfütterung von gesundheitlich unbedenklichen Abfällen aus Schlacht- und Zerlegebetrieben in flüssiger Form an Schweine und die Verwertung von lebensmitteltauglichen Knochen. Unbestritten ist die Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen in der Schweinefütterung.
Die Durchsetzung der Massnahmen vom Schlachthof bis zurück zum Bauernbetrieb soll unter Federführung des Bundes zukünftig strenger kontrolliert werden. Dazu soll eine gesamtschweizerisch agierende Kontrollinstanz eingesetzt werden.
Die zusätzlichen BSE-Bekämpfungsmassnahmen dürften Mehrkosten in der Grössenordnung von 45 Millionen Franken pro Jahr betragen. Über das Ausmass der Kostenbeteiligung des Bundes wird der Bundesrat zu befinden haben.
Die vorgesehenen Änderungen bedingen eine Änderung der Tierseuchen- verordnung. Diese soll bis Ende Dezember in die Vernehmlassung gehen – mit dem Ziel, die Verordnungsänderung am 1. März 2001 in Kraft zu setzen.
Bern, den 24. November 2000 Bundesamt für Veterinärwesen Presse- und Informationsdienst Auskunft: Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation. Tel.: 031 323 84 96