ZDS: Notstand in der Tierernährung
(ZDS) Wegen des ersten deutschen BSE-Falles in Schleswig-Holstein wurde am Freitag vergangener Woche das schnellste Eilgesetz in der Geschichte Deutschlands verabschiedet. Es gilt seit dem 2. Dezember und verbietet die Verfütterung von proteinhaltigen Erzeugnissen und Fetten aus Gewebe warmblütiger Landtiere und aus Fischen an Nutztiere, die für die Lebensmittelgewinnung vorgesehen sind. Die abschließende Formulierung des Gesetzes ist ohne Beteiligung des Landwirtschafts- ministeriums erfolgt. Chancen zur Nachbesserung in gravierenden Fragen werden nicht gesehen. Der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS) ist schockiert und empört über das undifferenzierte Vorgehen. Das Verfütterungsverbot für risikofreies Fischmehl, für lebensmittel- taugliche Schlachtreste (Fleischknochenmehl) sowie für lebensmittel- taugliche Gelatine, Fette und Öle verursacht einen Versorgungsnotstand für die bedarfsgerechte Fütterung deutscher Schweine. Es ist völlig offen, wie und wann gleichwertige Ersatzstoffe beschafft werden können. Es ist völlig ungeklärt, wie künftig der Aminosäuren-, Vitamin- und Mineralstoffbedarf der Tiere ohne Fischmehl, Fleischknochenmehl und ohne Gelatine (die Vitamine A und E werden mit Hilfe von Gelatine aus Schweineschwarte stabilisiert) gedeckt werden soll! Ohne in irgendeiner Form die Probleme der BSE-Krise verursacht zu haben, werden die Schweinehalter durch das aktuelle Verbot der Tiermehlverfütterung in dramatischer Weise einbezogen, und zwar mehrfach: Die Schweinehalter werden (tierschutzrelevant!) daran gehindert, ihre Tiere bedarfsgerecht mit Futter zu versorgen! Die Schweinehalter müssen die Kosten der Entsorgung sowie der Ersatzbeschaffung tragen, die so-wohl von der Futtermittelindustrie, als auch von den Tierkörperbeseitigungsanstalten und von den Schlachtstätten täglich in Millionenhöhe abgewälzt werden. Angesichts der skizzierten Notstandssituation fordert der ZDS, das Gesetz schnellstmöglich dahingehend zu korrigieren, dass zumindest Gelatine (aus Schweineschwarte!) für die Vitamin-Herstellung sowie Fischmehl für die Aminosäurenversorgung wieder zugelassen werden. Die aus dem Gesetz resultierende Kostenbelastung für die deutschen Schweinehalter muß schnellstmöglich ausgeglichen werden. Der ZDS hält es weder moralisch noch juristisch vertretbar, die Kosten einseitig den Schweinehaltern aufzubürden. Zur Verunsicherung trägt auch der Beschluß des Sonderagrarrates vom 05.12.2000 bei, ein auf 6 Monate befristetes Tiermehl- Verfütterungsverbot zu erlassen. Und was kommt danach? Angesichts des Schweinefleisch-Importbedarfes von rd. 20 % ergeben sich viele Fragen.
ZDS v. 6.12.2000