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Tuttlingen: Keisveterinäramt untersagt Fütterung von Küchenabfällen

Tuttlingen (aho) – Obwohl die drohende Maul- und Klauenseuche jeden Klauentierhalter zu besonderer Vorsicht mahnen müsste, sind das Kreisveterinäramt und der Wirtschaftskontrolldienst Tuttlingen erneut er Großküche und einer Gaststättenküche Küchenabfälle abgeholt und sie an seine Schweine und Rinder verfüttert. Dies ist jedoch wegen der Gefahr der Verbreitung von Tierseuchen schon lange ausdrücklich verboten – sowohl bei Haustieren, als auch beim Wild.

Speiseabfälle enthalten in der Regel tierische Bestandteile oder waren in der Küche mit solchen Bestandteilen in Kontakt. Die tierischen Bestandteile wiederum können im ungünstigen Fall von Schlachttieren oder erlegtem Wild stammen, die mit einer Tierseuche infiziert waren.

Bis vor einigen Jahrzehnten konnte noch davon ausgegangen werden, dass verfütterte Speiseabfälle von Produkten aus dem selben Ort oder zumindest aus der Region stammten. Damit war eine Verbreitung von Tierseuchenerregern über Speiseabfälle nur kleinräumig möglich. Inzwischen hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert. Aufgrund des intensiven Welthandels mit umfangreichen Einfuhren aus Übersee und durch die sehr durchlässige Ostgrenze der Europäischen Union, bei ohnehin offenen Binnengrenzen stammen Speiseabfälle heute aus aller Welt. Hinzu kommt der boomende weltweite Reiseverkehr mit essbaren Mitbringseln. Deshalb bringt die Verfütterung von Speiseabfällen, auch wenn sie aus der eigenen Privatküche stammen, ein großes Tierseuchenrisiko mit sich. Speiseabfallverfütterung an Schweine war in den vergangenen Jahren immer wieder die Eintrittspforte für Tierseuchen in freie Gebiete, oft mit exotischen Erregern. So wurde 1985 die Afrikanische Schweinepest mit Flugzeugabfällen nach Belgien eingeschleppt. Im Jahre 1997 brach in Westfalen die Europäische Schweinepest mit einem vermutlich osteuropäischen Wildschweine-Virusstamm aus und wurde nicht nur innerhalb von Deutschland, sondern auch in die Niederlande, nach Belgien, Spanien und Italien verschleppt. Schließlich begann die 2001 aus England kommende Maul- und Klauenseuche ebenfalls mit der Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine; diese Abfälle enthielten Fleischreste aus Südostasien mit einem von dort stammenden MKS-Virusstamm.

Über die Folgen der Verfütterung von Speiseabfällen werden Küchenbetreiber, Landwirte und Jäger seit Jahren informiert. Die illegale Verfütterung von Speiseabfällen an Klauentiere, gleichgültig, ob es sich um Rinder, Schafe, Ziegen, Hausschweine oder Wildschweine handelt, darf auf keinen Fall geduldet werden. Deshalb wurde sowohl gegen den betreffenden Landwirt als auch gegen die Küchenbetreiber Bußgeldverfahren eingeleitet.

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