15.01.2002
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BVG: Moslemischen Metzgern darf Schächten nicht verboten werden
Karlsruhe (aho) – Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts der Verfassungsbeschwerde eines türkischen muslimischen Metzgers stattgegeben, der eine Ausnahmegenehmigung von dem allgemeinen gesetzlichen Verbot erstrebte, Tiere ohne Betäubung zu schlachten (zu schächten). Weitere Details und einen Link zum Urteilstext finden Sie auf den Seiten von AHO.
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