Schächturteil des BVG: Sinner fordert Künast zum Handeln auf
(aho) – Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schächten muss rasche tierschutzrechtliche Konsequenzen auf Bundesebene nach sich ziehen. Diese Forderung richtete Verbraucherschutzminister Eberhard Sinner an Bundesministerin Renate Künast. Nach Auffassung des Gerichts haben Muslime einen Anspruch, Ausnahmegenehmigungen für das Schächten zu erhalten. Sinner: „Wir müssen beim Schächten so viel Tierschutz wie möglich retten. Wenn wir schon das Schächten nicht mehr generell verbieten dürfen, dann muss der Schächtvorgang so schonend und so tierschutzkonform wie immer möglich ablaufen.“
Anders als bei Normalschlachtungen werden die Tiere beim Schächten vor dem Ansetzen des Entblutungsschnittes nicht betäubt, die Schlachttiere verspüren also den schmerzhaften Eingriff bei vollem Bewusstsein. Zudem verursacht die Vorbereitungsphase des Schächtens erhebliche Leiden, weil etwa Rinder in Fixierapparaten in eine unphysiologische Position – meist auf den Rücken – gebracht werden müssen, um den Schächtschnitt ansetzen zu können.
Für Bayern, das den Muslimen das Schächten bereits seit 1982 aus Tierschutzgründen untersagt hat, gebe es – so Sinner – nur eine Konsequenz: Bundesministerin Renate Künast müsse von der Ermächtigung im Tierschutzgesetz unverzüglich Gebrauch zu machen, durch Rechtsverordnung das „Wie“ des Schächtens zu regeln. Dies gelte etwa für die Sachkunde des Personals, die geeigneten Fixiereinrichtungen und sonstigen Gerätschaften wie für die Regelung einer die Tiere möglichst wenig belastenden Vorbereitungsphase.
Sinner: „Die bayerischen Behörden werden nach Vorliegen des Urteils alle Möglichkeiten ausschöpfen, durch Auflagen und durch Kontrolle für einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schächtens zu sorgen. Bereits Anfang Februar wird unter Vorsitz Bayerns der Tierschutzausschuss der Länder über die Konsequenzen aus dem Schächturteil näher beraten.“
News 10/2002 vom 15. Januar 2002