Afrikanische Schweinepest: Gefahr nicht aus den Augen verlieren
(BfT) – Die EU hat vorgeschlagen, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Europäischen Union zu harmonisieren. Die ASP ist in der A-Liste des Internationalen Tierseuchenamtes die einzige Seuche, für deren Bekämpfung es keine einheitlichen Bestimmungen gibt. Obwohl die Europäische Union als weitestgehend frei von dieser Seuche gilt, treten immer wieder sporadische Ausbrüche von ASP auf der iberischen Halbinsel auf und beeinträchtigen aufgrund der damit einher gehenden Transportbeschränkungen für Schweine und Schweineerzeugnisse sowohl den innergemeinschaftlichen als auch den internationalen Handel. Auch in Sardinien persistiert der Erreger in den heimischen Freiland-Schweine- beständen und der dortigen Schwarzwildpopulation. Die Festlegung von Gemeinschaftsvorschriften wird daher auch für notwendig gehalten, um eine zügige Seuchenbekämpfung zu gewährleisten für den Fall, dass der Seuchenerreger in ASP-freie Regionen der Gemeinschaft einschleppt würde. Die ASP ist eine Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen, die über Zecken übertragen werden kann. Mit Blutungen in Haut und Organen und hohem Fieber bei akutem Verlauf, aber auch subakuten und chronischen Verlaufsformen ist sie in ihrem Erscheinungsbild der Klassischen Schweinepest sehr ähnlich und muss differentialdiagnostisch von dieser abgegrenzt werden.
Gesunde Bestände schützen
Die Bekämpfungsmaßnahmen entsprechen in weiten Teilen denen, wie sie bereits zur Bekämpfung anderer schwerwiegender Schweinekrankheiten festgelegt wurden. Der Kommissionsvorschlag zur Harmonisierung stützt sich daher auch stark auf die neue Richtlinie zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest, die erst kürzlich verabschiedet wurde. Er berücksichtigt jedoch auch die Besonder- heiten der ASP, die sich u.a. aus den unterschiedlichen Übertragungswegen – insbesondere durch die Möglichkeit der Virusvermehrung und der Viruspersistenz in den Vektorzecken – ergeben. Die Vorbeuge der ASP beschränkt sich auf Maßnahmen, die das Einschleppen der Seuche in gesunde Bestände verhindert. Eine wirksame Schutzimpfung gibt es nicht, ebenso ist eine Behandlung nach Ausbruch nicht möglich. Da die ASP eine anzeigepflichtige Seuche ist, sind die Veterinärbehörden für die Bekämpfungsmaßnahmen zuständig.
TIERGESUNDHEIT im Blickpunkt 39 / Juni 2002