Schweinepestgefahr durch hohe Wildschweinpopulation
Landkreis Cloppenburg (aho) – Vor fünf Jahren hat es im Landkreis Cloppenburg den letzten Ausbruch der Klassischen Schweinepest gegeben. Nun warnt die Kreisverwaltung wegen der steigenden Wildschweinpopulation im Kreisgebiet vor der Gefahr einer erneuten Infektion. Die ansteckende Tierseuche ist vom Schwarzwild auf Hausschweine übertragbar. Bereits in den neunziger Jahren konnten Seuchenausbrüche ursächlich auf infizierte Wildschweine zurückgeführt werden. Im Landkreis Cloppenburg und den benachbarten Kreisen sind bislang noch keine Fälle von Wildschweinepest bekannt.
Von einem vermehrten Auftreten der Seuche sind zurzeit vor allem Nordfrankreich, Luxemburg und die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen betroffen. In den beiden Bundesländern ist innerhalb der letzten vier Wochen bei über 40 Tieren Wildschweinepest festgestellt worden. Auch in Niedersachsen gibt es im Raum Lüneburg nach wie vor ein Beobachtungsgebiet.
Wegen der besorgniserregenden Meldungen aus West- deutschland und den Nachbarländern ist laut Kreisverwaltung der erheblichen Zunahme von Wildschweinen im Landkreis Cloppenburg entgegenzuwirken. Die Verbreitung des Schwarzwildes erstreckt sich hier überwiegend vom Baumweg (Gemeinde Emstek) bis in den Landkreis Oldenburg und vom Eleonorenwald (Stadt Friesoythe) bis in den Landkreis Emsland.
Um die Infektionsrisiken der Klassischen Schweinepest durch Wildschweine so gering wie möglich zu halten, haben die Landesjägerschaft Niedersachsen und das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium alle Jäger aufgefordert, diese Wildbestände intensiv zu bejagen. Darüber hinaus werden die unteren Jagdbehörden in Niedersachsen per Verordnung die Schonzeit für Schwarzwild – mit Ausnahme führender Bachen – aufheben. Um die Gesundheitssituation der Wildschweine im Landkreis Cloppenburg zu ermitteln, fordert die Kreisbehörde alle Jäger auf, bei möglichst vielen erlegten Tieren Blutproben zur Untersuchung auf Schweinepest zu entnehmen. Werden untersuchungsfähige Proben vorgelegt, so verzichtet der Landkreis im Gegenzug auf eine Gebühr für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass dies allerdings nur für Schwarzwild gilt, das im Kreisgebiet erlegt wurde.
Parallel dazu ruft das Veterinäramt des Landkreises alle Landwirte mit Schweinehaltung dringend auf, in ihren Betrieben sämtliche Hygienemaßnahmen zur Abwehr von Infektionen einzuhalten. Dazu zählt auch eine ordnungsgemäße Einfriedung. Außerdem weisen die Amtstierärzte nachdrücklich auf die Beachtung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen beim Zukauf, beim Handel und beim Transport von Schweinen hin. Unverzichtbar seien besonders Reinigungs- und Desinfektions- maßnahmen in den Betrieben und bei den Transportfahrzeugen sowie eine lückenlose Dokumentation darüber, so die Veterinäre. Nur durch größte Sorgfalt sei die Gefahr der Schweinepest- ausbreitung in den Griff zu bekommen.