Rheinland-Pfalz: Umweltministerium erinnert an regelmäßige Newcastle-Impfung
Mainz (aho) – Das Umweltministerium erinnert die knapp 5000 Geflügelbesitzer in Rheinland-Pfalz an ihre Pflicht, für einen lückenlosen Impfschutz ihrer Tiere gegen die „Newcastle-Krankheit“ zu sorgen. Die Geflügelpest-Verordnung schreibt diese Pflichtimpfung für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Hobby-Haltungen. Die Impfung wird von Tierärzten vorrangig als Schluckimpfung angeboten, kann aber auch als Injektion verabreicht werden.
Die Einhaltung der Impfpflicht wird von den Mitarbeitern der zuständigen Behörden vor Ort regelmäßig kontrolliert. Unterlassungen können als Ordnungswidrigkeit gegen das Tierseuchengesetz mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die „Newcastle-Krankheit“ ist eine Viruserkrankung bei Geflügel, die auch auf Ziervögel und Papageien übergehen kann. Die Krankheit ist nach dem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig und wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Erkranktes Geflügel zeigt unter anderem Erscheinungen wie Fieber, Störungen in der Eiproduktion, Atemnot, Verdauungsstörungen und zentralnervöse Symptome. Im Falle eines Ausbruchs müssen die betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden.
Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich.
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