Kreis Borken: Verstärkte Veterinärkontrollen anlässlich des islamischen Opferfests
Borken (aho/lme) – Schlachttiere dürfen nur in zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten geschlachtet werden. Darauf macht der Kreis Borken angesichts des bevorstehenden islamischen Opferfestes Kurban Bayram aufmerksam. Ausdrücklich weisen die Kreisveterinäre darauf hin, das sie an den Tagen des Opferfestes verstärkt Kontrollen durchführen werden. Vom 10. bis 13. Januar 2006 begehen die Muslime traditionell das Ende des Ramadan. Hierfür werden alljährlich vorwiegend Schafe, aber auch Rinder geschlachtet, und das Fleisch wird zum Teil an Verwandte und Freunde verschenkt. Die Schlachttiere dürfen jedoch nur in den zugelassenen oder registrierten Schlachtstätten geschlachtet werden, da sie dort der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegen. Auch der vorgeschriebene BSE-Test bei über zwei Jahre alten Rindern wird dort durchgeführt. Verboten ist das so genannte Schächten, das Töten und Entbluten der Tiere ohne vorherige Betäubung.
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