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Verhungerte und verwahrloste Rinder: Landwirt muss Herde verkaufen

Hof / Bayreuth (aho) – Nachdem bereits im Jahr 2003 auf dem Hof eines heute 67 Jahre alten Nebenerwerbslandwirts im Gemeindebereich von Emtmannsberg im Landkreis Bayreuth 21 verendete Rinder aufgefunden wurden und der Mann seitdem immer wieder gegen Auflagen des Veterinäramtes verstoßen hat, darf er jetzt endgültig keine Rinder mehr halten. Wie die Frankenpost jetzt berichtet, wurde dies in einem gerichtlichen Vergleich zwischen dem wegen Tierquälerei angeklagten Tierhalter und Vertretern von Landratsamt und Veterinäramt vereinbart.

Die Tatsache, dass die Tiere seit dem Sommer dieses Jahres offiziell auf den Namen der Ehefrau des Landwirts in der Herkunfts- und Informationsdatenbank eingetragen sind, beeindruckte das Gericht nicht. Dass mit einem derartigen Jonglieren bei den Eigentumsverhältnissen gerne versucht werde, Auflagen zu unterlaufen, sei dem Gericht längst bekannt, wird Richter Lederer vom Verwaltungsgericht Bayreuth von der Frankenpost zitiert. Er bezweifelte, dass die nominelle Verlagerung der Tiere wirklich etwas bewegen könne, denn schließlich habe auch die Frau die Missstände jahrelang mit angesehen und mit getragen. Es erscheine deshalb fraglich, ob der Landwirt jetzt wirklich nur noch Hilfsdienste bei der Betreuung der Rinder verrichte.

Seit dem Jahr 2000 war der Landwirt immer wieder wegen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz aufgefallen und immer wieder zu Geld- und zuletzt auch zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. 2003 entdeckte dann die Polizei die 21 verendeten Rinder und Kälber in den völlig verwahrlosten Stallungen. Zahlreiche Tiere waren abgemagert oder krank.

In der Folgezeit habe der Mann ständig gegen die verschiedensten Auflagen seitens seiner Behörde verstoßen, sagte Daniel Fries, der Leiter der Abteilung Sicherheit und Ordnung beim Landratsamt in Bayreuth der Zeitung. So habe der Mann mehrfach die Auflage bekommen, seinen Tierbestand zu reduzieren, was der Landwirt nie getan habe. Erst im vergangenen Jahr habe das Amt dem Mann wieder eine lang Mängelliste überbracht, in der von Müllablagerungen auf dem Anwesen, von zerbrochenem Glas und spitzen rostigen Eisenteilen auf der Weide und von übermäßig ausgewachsenen Klauen bei den Tieren die Rede war. Weil daraufhin wieder nichts geschehen sei, wird es noch in diesem Jahr zu einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht in Bayreuth kommen. „Der Mann ist absolut beratungsresistent“, sagte der Abteilungsleiter der Zeitung. Der Landwirt behandle die Tiere nicht, pflege sie nicht und dulde keine Einmischung. Irgendwann müsse eben die Behörde einschreiten. Genau das hatte das Landratsamt getan und dem Mann ein Tierhaltungsverbot auferlegt. Dagegen klagend war der Landwirt nun vor das Verwaltungsgericht gezogen.

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