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Vorwurf: „Schweizer Tierschutzkontrollen desolat“ +++ Verstöße keine Einzelfälle

ch_sky_kl.jpgBern (aho) – Der Fall des Schweizer Landwirtes Thomas T. aus dem Seeland hat über die Schweiz hinaus für Aufsehen gesorgt. Die Kantonspolizei Bern hatte am 22. Januar in seinem Stall in Studen katastrophale Zustände angetroffen. Die 78 Kälber, Rinder und Kühe sind teilweise stark vernachlässigt und stehen knietief im Mist. Nach Recherchen der „Berner Zeitung“ war der Betrieb seit 2001 den Schweizer Behörden und Kontrollorganisationen als „Risikobetrieb“ bekannt.

Auch auf politischer Ebene hat der Fall heftige Reaktionen ausgelöst. „Ich will wissen, was an den Vorwürfen, der Veterinärdienst habe zu lange zugeschaut, dran ist“, wird Volkswirtschaftsdirektor Andreas Rickenbacher (SP) in der „Berner Zeitung“ zitiert. Deshalb hat er einen Bericht in Auftrag gegeben, der unter anderem Auskunft über den Vollzug bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz geben soll. Ihn interessiert auch: Wie schneidet der Kanton Bern im Vergleich mit anderen Kantonen ab? „Der Tierschutz ist für mich ein wichtiges Anliegen, weil ich für Qualität und für das Tierwohl in der Landwirtschaft einstehe“, so Rickenbacher in der Zeitung. Solche Vorfälle brächten die gesamte Landwirtschaft in Verruf und müssten minimiert werden.

Der Tierschutzfall beschäftigt auch die Mitglieder des Kantonsparlaments. „Das System als Ganzes muss in Frage gestellt werden“, wird SP-Grossrätin Nadine Masshardt (Langenthal) in der Zeitung zitiert. Sie will vom Regierungsrat deshalb wissen, ob die Kontrollsysteme funktionieren, ob die Tierschutz- und Hygienevorschriften nicht konsequenter durchgesetzt werden müssen und ob die Regierung angesichts des „desolaten Zustands“ im Kontrollsystem nicht mehr personelle und finanzielle Mittel einzusetzen bereit ist.

Nach Meinung der „Berner Zeitung“ sind derartige Tierschutzfälle in der Schweizer Landwirtschaft kein Einzelfall. Erst in der vergangenen Woche wurde ein Landwirt überführt, der seine Tiere schlecht versorgte, kranke Tiere nicht durch einen Tierarzt versorgen ließ und einen Tierkadaver illegal entsorgte.

Nach Recherchen der Berner Zeitung hat die Kantonspolizei Bern im Jahr 2006 insgesamt 45 Strafanzeigen gegen Nutztierhalter gestellt, weil ihnen ein Verstoß gegen das Tierschutzrecht vorgeworfen wurde. Das Bundesamt für Veterinärwesen verzeichnete im selben Jahr bei Nutztieren gesamtschweizerisch 201 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz. Jeder fünfte Fall ereignet sich im Kanton Bern, so die Zeitung.

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