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Hessen: Auch 2007 mussten Tiere von heruntergekommenen Höfen befreit werden

Gießen (aho) – In Hessen mussten auch im vergangenen Jahr Landwirte wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und Mängeln bei der Tierhaltung gemaßregelt werden.
Dies geht aus der jährlichen Tierschutzstatistik hervor, über die das Gießener Regierungspräsidium jetzt berichtet.

Dem wohl schwerwiegendsten Vergehen eines Landwirtes gegen geltende Tierschutzbestimmungen machten die Veterinäre im Lahn-Dill-Kreis ein Ende. Trotz wiederholter amtstierärztlicher Anordnungen versorgte dort ein Rinderhalter seine aus 38 Tieren bestehende Herde weder mit ausreichend Nahrung und Wasser, noch stellte er den ohnehin völlig geschwächten Tieren einen Witterungsschutz zur Verfügung. Der gesamte Rinderbestand wurde durch Polizei und Tierärzte aus dem unhaltbaren Zustand befreit. Der seit Jahren im Focus der Veterinäre stehende Eigentümer der Herde wurde mit einem Bußgeld von 2000 Euro und einem Haltungsverbot für Nutztiere zur Rechenschaft gezogen.

Ähnlich erging es einem Schäfer aus dem Landkreis Gießen, der von Veterinären bereits drei Jahre lang wiederholt aufgesucht wurde. Seine Herde wurde immer wieder derart unterversorgt, dass es letztlich zu erheblichen Schäden, bis hin zum Tod vieler Schafe, kam. Nachhaltig beendet wurde das Treiben des Mannes durch ein dauerhaftes Schafhaltungsverbot und eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung.

In weniger drastischen Fällen gingen die Veterinärämter ebenfalls mit der gesetzlich gebotenen Strenge vor: Ein Rinderhalter, der zwei festliegenden Tieren keine tierärztliche Behandlung zukommen ließ wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Mangelnde Klauenpflege an seinen Tieren bezahlte hingegen ein Rinderhalter aus dem Lahn-Dill-Kreis mit 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Völlig leichtsinnig handelte ein Fischzüchter aus dem Lahn-Dill-Kreis, der vier seiner Karpfen in einem nicht entsprechend gekennzeichneten Behälter auf die postalische Reise schickte. Es kam wie es kommen musste: Der Behälter lief aus und die Zuchtkarpfen verendeten qualvoll. Die grobe Nachlässigkeit kostete die Fische das Leben und den Züchter ein Bußgeld in Höhe von dreihundert Euro.

„Die Liste der statistisch erfassten Tierquälereien dokumentiert eine breite Palette von Vergehen durch alle sozialen Schichten. Gleichgültigkeit, Zeitmangel, sozialer Abstieg, Bequemlichkeit, Geiz und Unwissenheit der Tierhalter führen offenbar zu solch unakzeptablen Lebensbedingungen für unsere Mitgeschöpfe.“ kommentiert Regierungspräsident Wilfried Schmied die veröffentlichte Statistik.

Auch in anderen deutschen Bundesländern und in der Schweiz wurden tierschutzwidrige Tierhaltungen „ausgehoben“.

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