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Veterinäramt Weimar: Hühner- und Truthühner gegen ND impfen!

Weimar (aho) – Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt von Weimar erinnert an die Impfpflicht für Hühner- und Truthühnerbestände gegen die Newcastle-Krankheit (ND), auch atypische Geflügelpest genannt.

Die Newcastle-Krankheit (ND) ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten. Auch andere Vogelarten sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken. Für den Menschen ist diese Krankheit nicht gefährlich. Die ND richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren selbst große Schäden an. Sie führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Tierbestände müssen sofort getötet werden, großräumige Sperren um den Seuchenherd werden errichtet. Aufgrund von Handelseinschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.

Die ND und die Klassische Geflügelpest sind sich im Ablauf und Erscheinungsbild sehr ähnlich. Es handelt sich jedoch um unterschiedliche Krankheiten, die durch verschiedene Viren ausgelöst werden. Die ND ist außerordentlich ansteckend. Die Infektion eines gesunden Bestandes erfolgt über den direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Weitere Übertragungsmöglichkeiten sind Geflügelabfälle, Geräte, Futter, Einstreu und Personen. Prophylaktisch müssen gemäß § 7 der Geflügelpest VO alle Besitzer eines Hühner- oder eines Truthahnbestandes auch in Kleinstbeständen ihre Tiere regelmäßig durch einen Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen lassen. Die Impfung ist in solchen Abständen zu wiederholen, dass im gesamten Bestand eine ausreichende Immunität aller Tiere gewährleistet wird. Die Impfhäufigkeit wird vom Impfstoffhersteller vorgegeben. So kann zum Beispiel bei Verabreichung des Impfstoffes über das Tränkwasser eine Wiederholung der Impfung alle drei Monate erforderlich sein. Wird neben Hühnern und Truthühnern noch anderes Geflügel gehalten, so ist auch dieses in die Impfungen mit einzubeziehen. Über die durchgeführten Impfungen ist ein Nachweis zu führen.

Die Geflügelpest VO sieht vor, dass Zuwiderhandlungen gegen die Impfpflicht und keine entsprechende Nachweisführung als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden können.
Alle Geflügelhalter werden darauf hingewiesen, dass aufgrund von Seuchenausbrüchen verhängte Handelssperren, auch zu Regressforderungen gegen die Tierhalter führen können, wenn sie ihrer Impfpflicht nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind.

Auch in diesem Jahr wird durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wieder stichprobenartig überprüft, ob die Impfpflicht eingehalten wird. Diese Überprüfung erfolgt durch Kontrolle der Impfnachweise und durch Blutprobenentnahmen mit entsprechenden Untersuchungen.

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