Kreis Borken: Trichinen bei einem Wildschwein
Borken (aho/lme) – Wie wichtig für den öffentlichen Gesundheitsschutz die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung bei Schlachttieren auch heute noch ist, zeigt sich aktuell bei einem Fall in Schöppingen. In der dortigen Untersuchungsstelle des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken sind jetzt bei einem Wildschwein Trichinen festgestellt worden. Ein Jäger aus dem Kreis Borken hatte das Tier auf Usedom erlegt und dann mit ins Westmünsterland genommen. Wie der zuständige Kreisveterinär Dr. Harri Schmitt mitteilt, habe zwischenzeitlich das Bundesinstitut für Risikobewertung diesen Befund bestätigt.
Bei der Trichinose handelt es sich laut Dr. Schmitt um eine parasitäre Erkrankung, die für den Menschen beim Genuss von rohem oder nicht vollständig durcherhitztem Fleisch befallener Tiere gefährlich werden kann. Auch wenn Trichinen heutzutage nur noch selten festgestellt werden, zeige der Befund doch, dass die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung gerade bei Wildschweinen notwendig sei. Dr. Schmitt unterstreicht infolgedessen: „Die Jäger müssen dafür sorgen, dass diese Untersuchung schnellstmöglich nach dem Erlegen durchgeführt wird. Vor allem dürfen keine Teile des Tierkörpers vor Abschluss der Untersuchung verzehrt werden!“
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