Trichinen bei einem Wildschwein im Kreis Düren
[Foto: Kreis Düren] Düren (aho) – Bei einem jungen Wildschwein, das im Raum Langerwehe (Kreis Düren) erlegt worden war, wurde im Rahmen der Routineuntersuchung auf Trichinen ein massiver Befall von „Trichinella spiralis“ festgestellt. Das teilte das zuständige Veterinäramt mit.
Trichinen sind auch für Menschen gefährlich. Durch den Verzehr von infiziertem Fleisch kann es zu einer sogenannten „Trichinose“ kommen. Je nach Infektionsgrad können dadurch mehr oder weniger starke Muskel- oder Gelenkschmerzen auftreten, die ohne rechtzeitige Behandlung lebenslang anhalten können. In Einzelfällen kann diese Krankheit sogar zum Tode führen. Ein positiver Befund führt daher immer zur Vernichtung des Tierkörpers. Die Trichinenuntersuchung ist in Deutschland seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben. Alle erlegten Wildschweine unterliegen der Untersuchungspflicht, genauso wie alle geschlachteten Hausschweine und Schlachtpferde, informiert das Veterinäramt.
Das Veterinäramt nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jägerschaft nochmals dafür zu sensibilisieren, wie wichtig die Trichinenuntersuchung nach wie vor ist. Eine Nicht-Beachtung der Untersuchungspflicht ist aufgrund der Gefährlichkeit des Parasiten deshalb auch ein Straftatbestand. Wird der unbedingten Sorgfaltspflicht nachgekommen, besteht für den Verbraucher allerdings keine Gefahr, er kann das Fleisch bedenkenlos verzehren. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz untersucht jährlich etwa 40.000 Proben auf Trichinen.
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