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Minister Backhaus erinnert an termingerechte Blauzungenimpfung

Schwerin (aho) – „Ich fordere alle Tierhalter, die ihrer Pflicht zur Impfung der in ihren Beständen gehaltenen Rinder, Schafe oder Ziegen noch nicht nachgekommen sind, auf, dieses unverzüglich zu veranlassen und einen praktizierenden Tierarzt mit der Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zu beauftragen“, sagte der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus. Tierhalter, die dennoch dieser Verpflichtung nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit hohen Bußgeldern rechnen. Die für den Vollzug zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte werden einen strengen Maßstab anlegen.

„Es muss doch das ureigenste Anliegen der Tierhalter sein, für die Gesunderhaltung der Tierbestände Sorge zu tragen“, stellt Minister Backhaus fest. Entschädigungen für Tierverluste durch die Blauzungenkrankheit werde die Tierseuchenkasse für Bestände, die gegen die Impfpflicht verstoßen haben, nicht gewähren.

Nach überaus erfolgreichem Abschluss der im letzten Jahr durchgeführten Notimpfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 müssen auch in diesem Jahr alle Rinder, Schafe und Ziegen verpflichtend geimpft werden. „Die Voraussetzungen dafür waren in diesem Jahr sehr gut, denn die Impfstoffe standen bereits im zeitigen Frühjahr zur Verfügung“, berichtet Minister Dr. Till Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Tierseuchenkasse hätten enorme Anstrengungen unternommen, den Impfstoff auch in diesem Jahr kostenlos für die Betriebe zur Verfügung zu stellen.

Im letzten Jahr wurden 94 Prozent der gehaltenen, impffähigen Rinder und fast 100 Prozent der Schafe und Ziegen geimpft. In diesem Jahr zeigt sich ein deutliches Nachlassen der Impfmoral insbesondere bei den Schafhaltern. „Es erstaunt mich sehr, dass einige Tierhalter offensichtlich schon vergessen haben, welche Schäden die Blauzungenkrankheit 2007 in einigen Bundesländern angerichtet hat, als man noch über keinen Impfstoff verfügte“, so der Minister.

Nach dem von der EU-Kommission genehmigten Impfplan Deutschlands müssen mindestens 80 Prozent der Rinder und alle Schafe und Ziegen geimpft werden. „Jeder Tierhalter, der gegen die Impfpflicht verstößt, gefährdet das Ziel des Impfplanes und somit die Beteiligung der EU an den Kosten“, mahnt Dr. Backhaus.

Obgleich die Impfung der Bestände Ende Mai abgeschlossen sein sollte, wurden mit Stand vom 15. Juli dieses Jahres entsprechend den in der Zentralen Tierdatenbank HIT erfassten Daten erst ca. 70 Prozent der Rinder, 62 Prozent der Schafe und 92 Prozent der Ziegen im Lande geimpft.

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