Staatsanwaltschaft: Kein Verstoß gegen Tierschutzgesetz bei Ferkelkastration
Potsdam / Neudorf (aho) – Das Verfahren gegen die Prignitzer Landschwein GmbH Neudorf (Gemeinde Groß Pankow) ist eingestellt worden. Laut einem Bericht der in Potsdam erscheinenden Zeitung „Märkische Allgemeine“ (MAZ) Staatsanwaltschaft Neuruppin keinen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erkennen. Tierschützer hatten Strafanzeige erstattet, weil Ferkeln bei der Kastration in dem Betrieb den Ferkeln die Hoden herausgerissen worden sein sollen, und das auch nach dem achten Lebenstag noch ohne Betäubung.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, weil laut Tierschutzgesetz eine Betäubung für den Eingriff nicht erforderlich sei. Das Gesetz schreibe auch nicht vor, wie die Kastration erfolgen solle. Selbst wenn die kastrierten Ferkel bei der Kastration älter als acht Tage seien, handele es sich nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit. Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund eines Gutachtens zudem keinen Anhaltspunkt, dass die auf dem zwei Jahre alten Filmmaterial zu sehenden Tiere älter als acht Tage seien.
Weitere Informationen zur Ferkelkastration finden Sie hier.
Zu der sogenannten „Eberimpfung“, die den Ebergeruch ohne chirurgische Kastration auskommt, erhalten Sie hier weitere Informationen.
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pattrizia
hallo herr staatsanwalt ich habe eine fragen und zwar geht es um denn welpen meines hundes ich habe ihne mein bruder gegeben und er bittet mich denn hund zu nehmen bis zu 1 monat . aber ich wohne in miete und meiner miterrin sagte das sie denn kleinhe welpen nicht in der wohnung will und sagte ich soll ihn ins tier heim bringen wenn mein bruder ihn nicht nehmen kann da ich ja schon 2 haben aber sind schon gross sie meinte der welpe macht pipi in der wohnung das ist nicht der fall da mein bruder ihn alles bei gebrungen hat ich will ihn nicht abzetzen was soll ich tun sie meinte meine hunde reischen schon aber der kleine ist vorüber gehn bei mir ei monat bis mein bruder sein haus renoviert hat bitte um antwort der welpe mus heute schon raus sie war bössen das der welpe ers um halb elf gassi ging das sind seine uhr zeit da mein bruder ihn so erzogen hat meine mieterin sagte es were nicht so das es welpen sind und sie in der wohnung machen das ist nicht der fall er ist sauper ist jetz 90 tage was sol ich tun bitte um hilfrfe da ich nicht weis ob mann ein welpen nehmen kann für ein gifisen zeit und dan geht er wieder zurück ich möste denn kleine nicht heute in tierheim bringen ich henge an denn ob es mein eigenes bäby were mit freundlischen grüssen patrizia meine e mail ist stelanera1@live.de
Sep 12th, 2009
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