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Pflichtimpfung gegen Blauzungenkrankheit – Bayerische Tierärztekammer kontra Gesundheitsminister

bltkMünchen (BLTK) – Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) bedauert es, dass zur Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit in Bayern in den letzten Tagen politische Aussagen getroffen wurden, obwohl die Frage nach Fortführung der Impfung – auch nach Meinung des Bayerischen Bauernverbandes – ausschließlich fachlich zu beantworteten ist. BLTKPräsident Prof. Dr. Theo Mantel kritisiert, dass die Politiker die bereits vorliegenden fachlichen Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nicht berücksichtigen. Stattdessen werde wegen einer Minderheit von Impfgegnern aus politischen Erwägungen die Aufhebung der Impfpflicht empfohlen. Das läuft der neuen EU-Tiergesundheitsstrategie „Vorbeugen ist besser als heilen“ diametral entgegen.

Das FLI ermittelt in seinem Gutachten vom 7.10.09 bei Aufhebung der Impfpflicht ein hohes Risiko, dass die Blauzungenkrankheit (BT) wieder auftritt. Dies würde zu tierschutzrelevanten Leiden und Schmerzen bei vielen Tieren führen und große wirtschaftliche Schäden verursachen. 2007 fielen Entschädigungen für 10.000 an BT verendete Rinder an. Ohne Pflichtimpfung könnten künftig etwa 200.000 Schafe an BT
verenden. Ein Großteil der bisher in die Impfung investierten Kosten in Höhe von ca. 250 Mill. Euro würde durch die Aufhebung der Impfpflicht verloren gehen.

Durch die im Frühsommer 2008 begonnene Impfung ist die Zahl der Ausbrüche von Blauzungenkrankheit von etwa 21.000 im Jahr 2007 auf 5.000 im Jahr 2008 und nur noch ca. 140 im Jahr 2009 gesunken. Dabei ist die Krankheit seit Mai 2009 mit nur 8 Fällen fast zum Erliegen gekommen. Besonderen Nutzen von der Impfung hatte Bayern, dem mit insgesamt nur ca. 300 Fällen große Seuchenzüge wie in anderen Bundesländern erspart blieben. Nur so lässt sich erklären, dass es speziell in Bayern Impfgegner gibt. Prof. Mantel hält es für unverständlich, wie eine kleine Schar Impfgegner – in Bayern unter 5% – mit der unhaltbaren Behauptung, der Erfolg der Impfung sei nicht bewiesen, Politiker
beeindrucken und zu so vorschnellen Äußerungen wie in der letzten Woche veranlassen kann. Ebenso unzutreffend sind Behauptungen von erhöhten Impfschäden. Nach den Unterlagen der Bayerischen Tierseuchenkasse kam es 2008 bei 0,003% der geimpften Rinder bzw. absolut 89 Tieren zu Impfschäden. Damit ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit nicht schlechter verträglich als die jahrzehntelang durchgeführte
Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche.

Die Tierärzteschaft Bayerns hält die Fortführung der Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit für unverzichtbar; die Tierärzteschaft Deutschlands wird sich beim Deutschen Tierärztetag vom 21.-23.10.09 in Saarbrücken ebenfalls mit diesem Thema befassen.

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