Vorsichtige Entwarnung: Verdacht auf Geflügelpest nicht bestätigt
Riems / Schwerin (aho) – Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems konnte den Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger Influenza-A-Virus A Subtyp H5 in einem Gänsebestand in Mecklenburg-Vorpommern nicht bestätigen. Influenza-A-Virus Subtyp H7 war bereits durch Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ausgeschlossen worden. Damit ist der Anfangsverdacht auf das Vorliegen einer Geflügelpest ausgeräumt. Das teilte heute das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Schwerin mit.
Für den betroffenen Bestand bleibt die Sperre zunächst noch bestehen, da weitere Abklärungsuntersuchungen auf das Vorhandensein anderer Influenzaviren erforderlich sind, so das Ministerium. Klassische Geflügelpest liegt insbesondere dann vor, wenn in einem Bestand Influenza-A-Virus Subtyp H5 oder H7 in hochpathogener Form nachgewiesen worden ist. Allerdings werden auch bei Vorliegen einer niedrigpathogenen Variante des Erregers Vorsorgemaßahmen wie Bestandssperre und ggf. Tötung des betroffenen Bestandes angeordnet. Da die Tiere in dem Bestand keine Anzeichen einer Erkrankung zeigen, bleiben die weiteren Untersuchungen abzuwarten. Mit abschließenden Untersuchungsergebnissen kann frühestens Mitte der Woche gerechnet werden, so das Ministerium.
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