Verwaltungsgericht Münster erklärt Beiträge zur Tierseuchenkasse als rechtswidrig
Münster (aho) – Nach einem am Montag veröffentlichte Urteil des Verwaltungsgerichts Münster ist der aktuelle Jahresbeitrag für die Tierseuchenkasse rechtswidrig. Das Gericht entschied – so die Münstersche Zeitung – zu Gunsten eines Schafhalters, der gegen die Zahlung geklagt hatte. Für Schafhalter war der Beitrag von 1 Euro pro Tier (2007) auf 6 Euro pro Tier (2008) angehoben worden. Nach dem Bundestierseuchengesetz sei es nicht zulässig, dass mit dem Beitrag auch die Kosten für die Impfungen auf alle umgelegt werden. In der Zusammenstellung von Einnahmen und Ausgaben der Tierseuchenkasse seien nicht nur Ausgaben für die Tötung von Tieren und die Tierkörperbeseitigung, sondern auch Impfkosten (Blauzungenkrankheit) als Ausgaben veranschlagt worden, erläuterte die Zeitung die Entscheidung. Das Blatt zitiert das Gericht: „Impfkosten sind kein Teil dieser Entschädigung, denn die Impfung erfolgt gerade, um Tierverluste zu vermeiden.“
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