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MV: Impfung gegen Blauzungenkrankheit dringend empfohlen

Schwerin (aho) – Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus empfiehlt dringend Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltern die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 im Jahr 2010 fortzuführen.

Die im Juni 2008 begonnene und 2009 weitergeführte Pflichtimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 hat sich als außerordentlich erfolgreich erwiesen. Durch die Impfung in diesen beiden Jahren ist es gelungen, die Krankheit deutlich zurückzudrängen. Stellte man im Jahr 2007 in Deutschland noch mehr als 20.000 Blauzungenfälle fest, so waren es 2008 noch 3.099 und 2009 sogar nur noch 8 Fälle.

„Umso bedauerlicher ist es“, so Minister Backhaus, „dass sich die Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat am 18. Dezember 2009 gegen die Weiterführung der Pflichtimpfung und somit ab 2010 für eine freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 ausgesprochen hat. Die Option auf Ausrottung des Erregers ist dadurch in weite Ferne gerückt. Somit liegt ab diesem Jahr die Entscheidung allein beim Tierhalter, ob er seine Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen wird.“

Mecklenburg-Vorpommern ist für die Weiterführung der Pflichtimpfung eingetreten. Auch das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko für das Wiederauftreten und die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei Aufhebung der Impfpflicht in seiner Risikobewertung vom 7. Oktober 2009 als hoch.

Mit dem Übergang zur freiwilligen Impfung ist zu befürchten, dass die Impfabdeckung deutlich niedriger sein wird als bei einer Pflichtimpfung. Damit wird der Erregerzirkulation in den empfänglichen Nutztierpopulationen und der Ausdehnung des Erregers in Richtung Osten Tür und Tor geöffnet. Die Gefahr des Auftretens von Fällen in Mecklenburg-Vorpommern wird damit steigen.

„Für Mecklenburg-Vorpommern kam die Impfung 2008 gerade noch so rechtzeitig, dass sich auf unserem Gebiet kein echtes Blauzungengeschehen entwickeln konnte. Jetzt kommt es darauf, diesen bisher günstigen Status möglichst aufrecht zu erhalten“, sagt Minister Backhaus.

„Somit richte ich meinen Appell an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Bestände im Jahr 2010 und darüber hinaus impfen zu lassen.“

Der Minister macht deutlich, dass die Impfung die einzige Möglichkeit ist, den Tierbestand vor dieser anzeigepflichtigen Tierseuche wirkungsvoll zu schützen.

Eine Entschädigung für Tierverluste durch die Tierseuchenkasse bei Auftreten von Tierverlusten in ungeimpften Beständen ist insofern ausgeschlossen.

Zur Unterstützung der Impfung gewährt die Tierseuchenkasse eine Beihilfe. Für die Impfung von Schafen und Ziegen tragen das Land und die Tierseuchenkasse je zur Hälfte die Kosten des Impfstoffes. Der Impfstoff zur Impfung der Rinder wird ausschließlich von der Tierseuchenkasse finanziert. Voraussetzung für die Beihilfe ist die ordnungsgemäße Dokumentation der Impfung in der HIT-Datenbank und die ordnungsgemäße Bestandsimpfung und Impfung der nachwachsenden Tiere sowie der Zukaufstiere, so das Ministerium in einer Pressemitteilung.

Eine interaktive Tierseuchenkarte finden Sie hier.



   


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