Wiesenhof erwirkt einstweilige Verfügung gegen Peta
Hamburg / Visbeck (aho) – Die WIESENHOF Geflügel-Kontor GmbH mit Sitz in Visbeck hat am vergangenen Donnerstag vom Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung (Az: 324 O 59/10) gegen die Tierschutz- und Vegetarierorganisation Peta* erwirkt.
Wie das Unternehmen mitteilte, ist es Peta jetzt untersagt, zu behaupten, dass bei Wiesenhof extrem tierquälerische Zustände herrschten, die keine Ausnahme, sondern die Regel seien.
Auch dürfe Wiesenhof von der Organisation nicht mehr als „Skandalunternehmen“ bezeichnet werden, das gegen Tier- und Umweltschutzgesetze verstoße. Zudem sei es Peta verboten worden, Geschäftspartner aufzufordern, unverzüglich die Geschäftsbeziehungen zu Wiesenhof zu überprüfen.
Der Auseinandersetzung zwischen Wiesenhof und Peta hatte sich an einem Video entzündet, welchen von Peta-Mitarbeitern in einem Geflügelbetrieb in Twistringen aufgenommen und vom TV-Magazin „Report Mainz“ im Januar gesendet wurde.
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*Die Organisation Peta setzt sich gemäß Satzung für die Rechte der Tiere ein, geht gegen Tiermissbrauch vor, der in der Nutzung von Tieren systemimmanent ist und will auf gesetzlicher Ebene Verbesserungen für die Mitgeschöpfe erreichen. Wichtigstes Ziel: gewaltfreies Leben ohne tierische Lebensmittel.
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