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Veterinäramt Aurich: Impfungen gegen Rinderseuchen weiterhin erforderlich

Aurich (aho) – Das Veterinäramt des Landkreises Aurich appelliert an die Landwirte, bei den Impfungen gegen die Rinderseuchen BHV 1, BVD und Blauzungenerkrankung nicht nachzulassen.

Bei der Rinderseuche BHV 1, früher BHV1 oder auch „Buchstabenkrankheit“ genannt, handelt es sich um eine Virusinfektion. Ab Mitte 2010 müssen alle Betriebe, die noch BHV 1-Virusträger im Bestand haben, ihren gesamten Bestand impfen. Ausnahmen davon sind nicht mehr möglich. Im Falle eines nicht BHV1-freien Bestandes werden auf die Landwirte erhebliche finanzielle Nachteile zukommen. Das Veterinäramt empfiehlt den Rinderhaltern, in diesem Jahr ihre BHV-1 positiven Tiere abzuschaffen und so den Status „BHV-1 freier Betrieb“ zu erreichen. Von dieser Regelung betroffene Landwirte sollten sich in Absprache mit ihrem Haustierarzt mit dem Veterinäramt in Verbindung setzen.

BVD ist die Abkürzung für Bovine Virusdiarrhoe, eine infektiöse Schleimhauterkrankung mit Durchfall. Ab Januar 2011 gilt hier bundesweit eine neue BVD–Verordnung. Die Beprobung von neugeborenen Kälbern mit dem neuen Ohrstanzverfahren wird darin vorgeschrieben. Die entsprechende Ausrüstung einschließlich Anleitung wird durch das VIT Verden, dem niedersächsischen Rinder-Daten-Dienstleister, jedem rinderhaltenden Landwirt voraussichtlich ab April zugeschickt werden. Für die Anerkennung eines Bestandes als BVD-unverdächtig gehört ferner die einmalige Blutentnahme bei allen Rindern, die älter als drei Monate sind. Betriebe, die einen Teil ihres Einkommens durch den Verkauf von Zuchtvieh erzielen, wird empfohlen, die Bestandsuntersuchung bereits in diesem Jahr durchführen zu lassen.

Die Blauzungenimpfung bei Rindern, Schafen und Ziegen wird als freiwillige Maßnahme aufrechterhalten. Das Veterinäramt des Landkreises Aurich und das Tierkuratorium befürworten diese Impfung weiterhin. Die Impfung hat insbesondere im vergangenen Jahr große Erfolge gezeigt. Es muss aber weiterhin davon ausgegangen werden, dass sich das krankmachende Virus weiterhin in unserer Umwelt befindet. Der Impfstoff wird von der Nds. Tierseuchenkasse kostenlos zur Verfügung gestellt und kann von den Haustierärzten über das Veterinäramt abgerufen werden. Für zuchtviehvermarktende Betriebe ist die Impfung sogar absolut erforderlich, weil sich nur nachweislich geimpfte Tiere (maßgeblich ist hier die bundesweite Datenbank HIT) innerhalb der EU und in Drittländer vermarkten lassen.

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