Trichinennachweis im Landkreis Spree-Neiße
Forst (aho) – Auf Grund des aktuellen Trichinennachweises erinnert der Amtstierarzt vom Landkreis Spree-Neiße noch einmal eindringlich auf die Notwendigkeit der amtlichen Untersuchung auf Trichinen und mahnt zur korrekten und gewissenhaften Entnahme von Proben für diese Untersuchung hin. Bei einem erlegten Wildschwein im Jagdbezirk Reichenbach III wurden im Dezember 2009 bei der routinemäßigen Untersuchung mit der Verdauungsmethode Trichinen (Nematoden der Gattung Trichinella) gefunden. Vom Bundesinstitut für Risikobewertung Berlin wurde der Befall mit der Spezies Trichinella spiralis bestätigt.
Es war das dritte Stück Schwarzwild im Landkreis Spree-Neiße, bei dem Trichinen festgestellt wurden. Den letzten Trichinenbefund gab es im November 2004.
Bei Schwarzwild hat die Probentnahme durch eine sachkundige Person zu erfolgen. Es sind für die Untersuchung mindestens 30 bis 50 g Muskelfleisch aus dem Unterarm, der Zunge oder dem Zwerchfell zu entnehmen und für die Diagnostik bereitzustellen. Nur bei ausreichendem und korrekt entnommenem Probenmaterial ist eine Identifizierung eines befallenen Einzeltieres in einer positiven Sammelprobe möglich.
Der Amtstierarzt Dr. Vogt appelliert an alle, dass die Abgabe von Fleisch untersuchungspflichtiger Tiere vor Abschluss der amtlichen Trichinenuntersuchung verboten ist und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.
Der Landkreis informiert zum fachlichen Hintergrund:
Der Mensch kann durch den Verzehr von infiziertem, rohem oder unzureichend erhitztem Fleisch an Trichinose erkranken. In erster Linie werden Allesfresser, Fleischfresser und auch der Mensch befallen.
Die Trichinellose ist eine weltweit vorkommende, mild bis tödlich verlaufende vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung.
Je nach Infektionsgrad führt sie zu mehr oder weniger stark ausgeprägtem Krankheitsgefühl mit Muskel- bzw. Gelenkschmerzen, Gesichtsschwellungen, u.U. auch verbunden mit hohem Fieber, Durchfall und Erbrechen.
Wegen der Gefährlichkeit dieser von den Parasiten hervorgerufenen Erkrankung ist in Deutschland bereits 1937 die Trichinenuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben worden. Nach wie vor unterliegen alle in Deutschland geschlachteten Schweine, alle erlegten Wildschweine und alle Schlachtpferde sowie sonstige Tiere (Sumpfbiber, Dachse, Bären) der Untersuchungspflicht, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.
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