Einwand auf Patent für verbesserte Milchleistung abgewiesen
(lid) – Das Patent einer markergestützten Selektion auf die Milchleistung bei Kühen (EP1330552) bleibt gültig. Das Europäische Patentamt in München hat am 3. März den Einspruch von Greenpeace abgelehnt. Wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet, forderten die Gegner den kompletten Widerruf des Patents. Nach ihrer Ansicht dürfen keine Patente auf Gene, Tiere oder jede Form von Leben erteilt werden.
Das Patent wurde von Neuseeländern und Belgiern im Jahr 2000 angemeldet und ist seit dem 24. Januar 2007 in einigen Ländern der EU – Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, und Irland – gültig. In den anderen Ländern der EU und der Schweiz gilt das Patent jedoch nicht. Die Patentansprüche beziehen sich vor allem auf die Methode, wie die Selektion auf eine bestimmte Variante eines Gens (DGAT 1) geschieht, und auf die daraus hervorgehenden Tiere und Produkte. Betroffen wären somit in erster Linie Züchter, die Tiere mit dem geschützten Verfahren nach dem DGAT 1-Gen selektieren wollen. Dies ist der Patentschrift und einer Mitteilung des Agrarpressediensts aiz.info vom 26. Februar 2010 zu entnehmen. Da die Milchleistung jedoch von vielen Genen beeinflusst wird, ist die Relevanz dieses Patents zu relativieren.
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