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BHV1 und BVDV: Neue Bekämpfungsvorgaben für Rinderhalter

Hannover (ml) – Nachweislich gesunde Tierbestände sind entscheidend für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Rinderhalter auf dem europäischen Markt und im Handel mit Drittländern.
Sowohl bei BHV1 (Bovines Herpesvirus Typ 1) – bekannt auch als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) – als auch bei BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Für den Menschen sind sie völlig ungefährlich. Beide Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden.
Die Bekämpfung von BHV1 erfolgt bereits seit 2001 über eine Bundes-Verordnung und seit 2005 zusätzlich über die Niedersächsische BHV1-Verordnung. 85 % aller Betriebe, die Milchvieh oder Mutterkühe halten, haben inzwischen in Niedersachsen den Status BHV1-frei erreicht. Dieser Sanierungsstand, der bereits über 100 Mio. Euro gekostet hat, muss nicht nur erhalten, sondern die Maßnahmen zum Erreichen der Anerkennung der BHV1-Freiheit für Niedersachsen müssen weiter forciert werden. Dies insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und die Provinz Südtirol in Italien sowie in Bayern die Regierungsbezirke Oberpfalz und Oberfranken bereits anerkannt BHV1-frei sind und für die bayerischen Bezirke Mittel- und Unterfranken die Anerkennung beantragt wurde. Am 1. April 2010 tritt die neue Niedersächsische BHV1-Verordnung mit verschärften Bekämpfungsvorgaben in Kraft. Grundsätzlich sind alle Rinder eines
Bestandes zu impfen, wenn BHV1-positive Rinder erkannt, aber nicht unverzüglich aus dem Bestand entfernt werden. Daneben bleibt die Beschränkung des Weidegangs für nicht BHV1-freie Rinder wie bisher erhalten.
Zur Bekämpfung des Bovinen Virusdiarrhoe-Virus wird die BVDV-Verordnung des Bundes am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Bis dahin sollen sich die niedersächsischen Rinderhalter in eine wettbewerbsfähige Ausgangsposition bringen können. Am 1. Juni 2010 tritt die Niedersächsische BVDV-Verordnung in Kraft. Es wird verpflichtend vorgegeben, alle Kälber nach der Geburt nach näherer Anweisung des Veterinäramtes unverzüglich untersuchen zu lassen. Dazu wird ein neues Probenahme- und Untersuchungssystem mittels Ohrstanzprobe eingeführt. Die als lebenslange Virusträger identifizierten Tiere sind unverzüglich töten zu lassen. Besonderheit bei BVDV ist, dass die Infektion eines trächtigen Rindes zu der Geburt eines lebenslang infizierten Kalbes führen kann. Diese Kälber scheiden das Virus in hohen Konzentrationen permanent aus und stellen damit eine ständige Infektionsquelle für andere Rinder dar. Eine Heilung dieser Tiere ist nicht möglich, so dass die Bekämpfung der Erkrankung nur über das Ausmerzen der Tiere erfolgen kann.
Beide Bekämpfungsprogramme werden durch die Niedersächsische Tierseuchenkasse und das Land Niedersachsen unterstützt.
Zukünftig wird ein uneingeschränkter Handel nur noch für BHV1-freie und BVDV-unverdächtige Betriebe möglich sein. Die effektive Bekämpfung dieser Tierseuchen wird durch die beiden niedersächsischen Verordnungen zwar unterstützt, die für den Erfolg maßgebliche konsequente Umsetzung hat aber durch die niedersächsischen Rinderhalter in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten und den Veterinärämtern zu erfolgen.

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