3000 Euro Strafe: Hobbyschäfer lässt krankes Tier unversorgt
Stuttgart/Leonberg/Renningen (aho) – Weil er es unterlassen hatte, ein erkranktes Schaf medizinisch zu versorgen, wurde jetzt ein 68-jähriger Mann vom Leonberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Nach einem Bericht der Stuttgarter Nachrichten hatte das Schaf im November 2008 in einer Gartenanlage im Renninger Bergwald vermutlich zu viele Äpfel gefressen und war daran verendet.
Eine Zeugin hatte das kranke Tier entdeckt und den Mann darauf aufmerksam gemacht. Dieser ignorierte aber das kranke Tier, worauf die Frau den Mann und den eigentlichen Besitzer der Herde wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angezeigte. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft kam nach ihren Ermittlungen tatsächlich zu dem Schluss, dass die Angeklagten das noch lebende Schaf hätten versorgen müssen. In der Anklageschrift war sogar von „rohen Verhalten“ die Rede, was der Verteidiger des 68-Jährigen Hobbyschäfers als „völlig überzogen und abenteuerlich“ bezeichnete, so die Zeitung.
Dafür redete der Besitzer der 400-köpfigen Herde. Er war zum Zeitpunkt des Schaftodes nicht bei der Herde. Der Hobbyschäfer habe die Tiere gehütet. „Mit ihm haben wir nur gute Erfahrungen gemacht“, lobte er seinen Gehilfen. Wieso das Tier so qualvoll verenden musste, konnte er sich nicht erklären. „Die Schafe vertragen die Äpfel nicht, mit dem Problem haben wir seit Jahren zu kämpfen“, wird er in der Zeitung zitiert. Auf die Frage der Richterin Sandra de Falco, warum die Herde dann in der Nähe von Apfelbäumen gegrast habe, antwortete der Schäfer: „Ja, wo sollen wir mit den Viechern denn hin?“ Zudem: Ein Tierarzteinsatz hätte mehr gekostet, als das Schaf selbst.
Nach Ansicht einer Veterinärin hätte der Hobbyschäfer das Tier versorgen müssen. Mit einer Maul-Sonde hätte ihm etwa geholfen werden können. Darauf berief sich auch die Vorsitzende. Wegen Unterlassung wurde der Hobbyschäfer zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Der Besitzer der Herde wurde freigesprochen, so das Blatt.
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