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Landwirt ignoriert unbeschränktes Tierhaltungsverbot; Veterinäramt schreitet erneut ein

Ravensburg / Bad Wurzach (aho) – Erneut musste das Ravensburger Veterinäramt gegen den Landwirt vorgehen, dem bereits vor wenigen Wochen wegen schwerer Verstöße gegen das Tierschutzgesetz der gesamte Tierbestand behördlich weggenommen worden war. Trotz Tierhaltungsverbot hat der Bauer aus der Gemeinde Bad Wurzach zwischenzeitlich bereits wieder Tiere angeschafft. Zum deren Schutz erfolgte nun am Freitagnachmittag erneut die Wegnahme eines Schweines. Gegen den uneinsichtigen Tierhalter, gegen den aufgrund der katastrophalen Verhältnisse auf seinem Hof ein unbeschränktes Tierhaltungsverbot verhängt wurde, wurde Anzeige erstattet.

Nachbarn hatten vor einigen Tagen entdeckt, dass offenbar wieder Tiere auf dem Hof sind und verständigten dementsprechend das Landratsamt. Das Veterinäramt hat daraufhin in einer weiteren Aktion wie bereits Ende Juni unter Polizeischutz Tiere vom Hof geholt und bei einem anderen Halter vorläufig untergebracht.

Ganz überraschend kam für Dr. Johann Hartmann, den Leiter des Ravensburger Veterinäramtes dieser erneute Einsatz nicht. Schon bei der ersten Wegnahme hatte der Landwirt mit der Anschaffung neuer Tiere gedroht.

Elende Haltungbedingungen, Fleisch zu Verzehr nicht geeignet

Ende Juni hatte das Veterinäramt demselben Landwirt die Nutztierhaltung untersagt und sein Vieh wegen Verwahrlosung beschlagnahmt. Mehr als 200 Schweine, Ziegen, Schafe und Hühner wurden damals unter miserabelsten Bedingungen gehalten. Die Schweine waren unterernährt und hatten abgefressene Schwänze, Ziegen litten an offenen Klauenwunden und verkrüppelten Gelenken, so dass einige Tiere sogar direkt vor Ort eingeschläfert werden mussten. Wie es um den Gesundheitszustand der übrigen Tiere bestellt war, belegt auch das Untersuchungsergebnis des Schlachthofs Ulm, nach dem das Fleisch aller Tiere wegen diverser Krankheiten ausnahmslos nicht zum Verzehr geeignet war.

Ein Tierhaltungsverbot ist immer „die letzte Waffe“ der Tierschutzbehörde, wie der Ravensburger Veterinäramtschef in seiner Pressemitteilung schreibt und erst dann an der Reihe, wenn alle anderen Maßnahmen wie Ordnungsverfügung oder Bußgelder nicht zum gewünschten Erfolg führen. Dass im vorliegenden Fall keine andere Wahl mehr bestand, belegt Dr. Hartmann mit den Erkrankungen und dem damit verbundenen Leiden der Tiere, aber auch mit der Uneinsichtigkeit des Tierhalters, der zu keiner dauerhafte Verbesserung in der Haltung und Pflege seiner Tiere zu bewegen war. Die von ihm vorgebrachte „Haltung wie zu Omas Zeiten“ bedeutet für Hartmann „leider nicht mal falsch verstandene Romantik“, sondern nur eine „absolut elende Unterbringung und kümmerliche Versorgung“ der Tiere, die mit Sicherheit auch „der Oma nicht gefallen hätte“, ist sich der Tierarzt sicher.

Dass die Tiere praktisch sich selbst überlassen waren und deshalb ganz spezielle Verhaltensmuster bzw. Überlebensstrategien entwickeln mussten, zeigte sich nach der Unterbringung der beschlagnahmten Tiere Ende Juni. Dabei wurde beobachtet, dass die Schweine regelrecht Jagd auf die Hühner machten. In einem Fall wurde ein unvorsichtiges Huhn, das dem abgetrennten Unterbringungsbereich des Federviehs entschlüpft war, sofort von den Schweinen gefasst und innerhalb von wenigen Sekunden absolut restlos mit Haut und Federn aufgefressen.

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