Deutsche Geflügelwirtschaft weist pauschale Vorwürfe zum Antibiotika-Einsatz zurück +++ Nur 15 Betriebe ausgewertet
Berlin (aho) – Der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft sieht in der aktuellen Berichterstattung zum Einsatz von Antibiotika in der Geflügelaufzucht im Rahmen der ARD Themenwoche mit dem Schwerpunkt Ernährung eine verfälschte Darstellung. „Wir haben Zweifel an der Aussagefähigkeit der in den Meldungen kursierenden Angaben. So wurden für die Zahlen nur 15 Betriebe mit insgesamt 101 Durchgängen ausgewertet. In Deutschland gibt es jedoch rund 1.500 Hähnchenhalter mit durchschnittlich 7,5 Durchgängen im Jahr und rund 1.200 Putenhalter mit durchschnittlich 2,2 Durchgängen pro Jahr. 50 % der Geflügelhalter sind davon allein in Niedersachsen beheimatet. Somit ist die den Aussagen von Frau Helmsmüller, der Leiterin der Abteilung Verbraucherschutz und Tiergesundheit des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums, zugrundeliegende Datenbasis als klein anzusehen,“ so Janning zu den publizierten Daten. „Wir haben darüber hinaus mit Frau Helmsmüller Rücksprache gehalten. Sie distanziert sich klar von den ihr in den Mund gelegten Vorwürfen, die Aufzucht in Deutschland erfolge mit zu Tausenden eng zusammengepferchten Tieren“, so Janning weiter. Damit ist die in zahlreichen Meldungen formulierte pauschale Beschreibung tierschutzwidriger Umstände haltlos.
„Die Geflügelaufzucht folgt in Deutschland einem strengen Regelwerk, was auch die Verabreichung von Arzneimitteln beinhaltet. Diese werden niemals pauschal, sondern immer im Sinne eines aktiven Tierschutzes vergeben. Der zuständige Veterinär prüft dabei genau, ob die Verabreichung medizinisch notwendig ist“, kommentierte Dr. Thomas Janning, Geschäftsführer des ZDG, die derzeit aufkeimenden Vorwürfe, in der Hähnchenaufzucht würden immer mehr Antibiotika eingesetzt.
Zu dem Vorwurf, die Geflügelwirtschaft habe Druck auf die Politik ausgeübt, so dass es in der Geflügelbranche keine aufgeschlüsselten Daten für den Medikamenteneinsatz gebe, führte Janning an: „Unabhängig von der Tatsache, dass die Geflügelwirtschaft hier keinerlei Gespräche geführt hat, sieht diese Bundesverordnung lediglich die Erfassung der seitens der Pharmaunternehmen getätigten Abgabemengen an die Tierärzteschaft vor und kann damit gar keiner Statistik zur Einzelverabreichung von Arzneimitteln dienen. Viel entscheidender ist hier die seit langem bestehende Dokumentationspflicht der Geflügelhalter und der Tierärzte zum Einsatz von Arzneimitteln selbst.“
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