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K-2-Material: Unbedachte Äußerungen zur Ebermast

[Totes Schwein: Kategorie-2-Material]
(aho) – Die Diskussion um den Verzicht auf die chirurgische Ferkelkastration und den Einstieg in die Ebermast wogt seit Monaten. In Deutschland wären von einem Kastrationsverzicht rund 25 Millionen und europaweit 100 Millionen Eber betroffen. In allerlei Vorträgen und Veröffentlichungen wird unter anderem diskutiert, wie mit Schlachtkörpern von Ebern zu verfahren ist, die einen wahrnehmbaren Geschlechtsgeruch aufweisen. Vorgeschlagen wird die Herstellung von Kochschinken, Pökelprodukten oder das Vermischen in Hackfleischprodukten. Dabei wird die Rechtslage völlig ignoriert. Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 (Anhang I Abschnitt II Kap. V Nr. 1 p) legt fest, dass „Fleisch für genussuntauglich zu erklären ist, wenn es sich um Fleisch mit organoleptischen Anomalien (Geruchsabweichungen), insbesondere ausgeprägtem Geschlechtsgeruch, handelt“. Nur Fleisch, das einen geringfügigen Geschlechtsgeruch aufweist, ist demnach genusstauglich. Das früher genutzte Beurteilungskriterium „tauglich nach Brauchbarmachung“ ist längst weggefallen. Wenn nur zehn Prozent der Eberschlachtkörper einen auffälligen Geschlechtsgeruch aufweist, geht es europaweit um 10 Millionen Schlachtkörper.
Das Nadelöhr dürfte hierbei nicht die fleischhygienerechtliche Beurteilung am Schlachtband sein. Vielmehr wird der Verbraucher entscheiden, welche Geruchsabweichungen er bei der Zubereitung in der Küche und beim Verzehr toleriert.

Schlachtkörper mit ausgeprägtem Geschlechtsgeruch sind entsprechend der EU-Vorschriften als Kategorie-2-Material zusammen mit toten Tieren, ungewaschenen Därmen (Gülle sowie Magen- und Darminhalt), Tierkörpern mit Rückständen (Arzneimitteln) und anderen „Leckereien“ zu entsorgen.

Würde bei Konsumenten der Eindruck entstehen, dass ihm Kategorie-2-Materialen „untergejubelt“ werden, so hätte dies eine verheerende Wirkung auf das Verbrauchervertrauen. Alle Akteure sind deshalb aufgerufen, das Thema – auch vor dem Hintergrund des laufenden Dioxin-Skandals – mit der notwendigen Sachkenntnis in der Öffentlichkeit darzustellen.


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