Tiermisshandlung und „äußerst unhygienische“ Lebensmittelherstellung: Vorbestrafter Landwirt muss in Haft
Koblenz/Bad Sobernheim (aho) – Ein einschlägig vorbestrafter Landwirt aus Bad Sobernheim wurde jetzt vom Amtsgericht Bad Kreuznach zu einem Jahr und zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Außerdem darf er fünf Jahre keine Tiere halten und seinen Beruf nicht ausüben.
Bereits 2003 war der Landwirt wegen „Tiermisshandlung“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden; es folgte im Jahr 2007 ein Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz. Seither ist er – so die in Koblens erscheinende Rhein-Zeitung – vorbestraft.
Bei einer Routinekontrolle des landwirtschaftlichen Anwesens habe man schlimme Zustände vorgefunden, berichtet das Blatt. Die Rede ist von total verwahrlosten und unterernährten Tieren. Und: Dort, wo er sein Fleisch produziert habe, hätten „äußerst unhygienische Zustände“ geherrscht; keine Spur von Hygiene oder der bei diesen Lebensmitteln vorgeschriebenen Kühlung.
Ferner war er beim Bad Sobernheimer Weihnachtsmarkt 2009 aufgefallen, weil er in einem Stand verdorbene und ungenießbare Fleischgerichte angeboten habe, wird Richterin Brigitte Hill von der Rhein-Zeitung zitiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte kann in Berufung gehen.
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