Gericht beendet „extensive“ Tierhaltung: Landwirt wegen Tiermisshandlung verurteilt
Schwedt (aho) – Ein vorbestrafter Landwirt aus Frauenhagen (Uckermark), der immer wieder wegen katastrophaler Zustände in seiner Tierhaltung und mangelhafter Versorgung seiner Tiere auffällig wurde, kassierte jetzt vom Schwedter Amtsgericht einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Das Strafgericht setzte die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem verbot es dem Angeklagten für zwei Jahre, Rinder zu halten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Jahre 2009 Rinder nicht artgerecht gehalten und die notwendige Kontrolle der Tiere vernachlässigt zu haben. In zwei Fällen verendeten Kühe und ihre Kälber unter der Geburt oder mussten eingeschläfert werden. In einem anderem Fall wurde ein Tier erst nach Tagen auf eine Weide tot aufgefunden, als schon Körperteile abgefressen waren.
Der Landwirt machte immer wieder von sich reden. Fast 100 Mal standen seine Pferde und Kühe auf den Gleisen der Bahnstrecke Berlin-Stettin. Auf seinem Hof lagen Tierkadaver, hungrige Pferde und Kühe vagabundierten durch den Ort. Der Verurteilte will vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Revision einlegen. Er bezeichnete seine Tierhaltung als „extensiv“.
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