Corynebakteriums ulcerans: Wildschweine im Osthavelland müssen ab sofort zur Fleischbeschau
Nauen (aho) – Weil bei einem nahe Elstal gefundenen verendeten Wildschwein vom Landeslabor Berlin-Brandenburg Stämme des Corynebakteriums ulcerans nachgewiesen wurden, müssen Jäger im Osthavelland ab sofort erlegte Wildschweine zur amtlichen Fleischbeschau anmelden. Das geht aus einer Allgemeinverfügung hervor, die das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung herausgegeben hat. Von der Allgemeinverfügung betroffen sind die Gemarkungen Nauen, Wernitz, Markee, Wustermark, Bredow, Hoppenrade, Pausin, Elstal, Wansdorf, Buchow-Karpzow, Schönwalde, Priort, Brieselang, Dallgow, Zeestow, Döberitz (Gemeinde Dallgow-Döberitz), Falkensee und Seeburg.
Zugleich ergeht an die Jäger die Empfehlung, ihren Impfschutz überprüfen zu lassen.
Das Bakterium kann auf den Menschen übertragen werden und bei diesem eine Diphtherie ähnliche Infektion verursachen. Symptome dieser Erkrankung sind plötzliche Atemnot bis hin zum Tode. Laut Robert-Koch-Institut wird dieser Erreger inzwischen häufiger als Ursache der Erkrankung diagnostiziert als die „echte“ Diphtherie. Corynebakterium ulcerans kann aber auch andere Infekte auslösen.
Das Bakterium ist durch den Verzehr von infiziertem Fleisch wie auch durch den Kontakt mit den Tieren übertragbar. Auch Haustiere wie Hunde, Katzen, Schweine oder Rinder können befallen werden. Da Wildschweine, die klinisch gesund erscheinen, den Erreger dennoch in sich tragen können, müssen Jäger ab sofort erlegte Tiere einer Fleischbeschau – gegebenenfalls mit mikrobiologischer Untersuchung – unterziehen lassen, ehe sie für den Verzehr weiter veräußert werden dürfen. Nebenprodukte, die bei der Jagd anfallen, sowie verendete Tiere müssen sachgemäß entsorgt werden.
Der Amtsarzt des Landkreises Havelland empfiehlt zudem Jägern, ihren Impfschutz gegen Diphtherie zu überprüfen und ggf. auffrischen zu lassen. Ein gesicherter Impfschutz ist erforderlich, um Diphtherie ähnliche Krankheitsbilder durch Corynebakterium ulcerans zu unterdrücken bzw. einen abgemilderten Krankheitsverlauf zuzulassen. Da bei der Jagd der Kontakt mit Wildschweinen unvermeidbar ist, ist eine Auffrischung des Impfschutzes angeraten.
Der komplette Text der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt Nummer 10/2011 in den Bürgerservicebüros sowie hier im Internet eingesehen werden.
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