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160 Schweinekadaver, Schweine und Rinder mangelernährt: Anklage gegen Landwirt erhoben

Koblenz (aho) – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen einen 44jährigen Landwirtschaftsmeister aus Forst (Hunsrück) zum Amtsgericht Cochem erhoben. (2040 Js 9757/11 StA Koblenz)

Die Anklageschrift wirft dem Landwirt vor, in dem Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 16.02.2011 insgesamt 160 Schweine aus seinem Schweinemastbetrieb verhungern gelassen zu haben, obwohl er als Betreiber des Betriebes für seine Tiere verantwortlich war. Zudem habe er auf den schlechten Ernährungszustand der übrigen Schweine und Rinder nicht reagiert, so dass diese Tiere länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden erlitten haben sollen. Der Fall hatte große Aufmerksamkeit erregt.

Aufgrund einer anonymen Anzeige wurde der Betrieb des Angeschuldigten am 16.02.2011 durch Beamte der Polizeiinspektion Zell und Veterinäre der Kreisverwaltungen Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück kontrolliert. Dabei wurden in einem nahen Waldstück 60 tote Schweine gefunden. In dem Betrieb selber wurden in sämtlichen Abteilungen insgesamt noch 100 Schweinekadaver festgestellt.

Der Angeschuldigte ist laut Angaben der Staatsanwaltschaft geständig und gibt an, finanziell überfordert gewesen zu sein.

Das Gesetz sieht für eine strafbare Tiertötung oder Tiermisshandlung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Zudem kann dem Angeschuldigten ein Tierhalteverbot von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder für immer auferlegt werden, wenn die Gefahr besteht, dass er weiterhin eine nach § 17 Tierschutzgesetz rechtswidrige Tat begehen wird.

Ein Termin für die Hauptverhandlung ist noch nicht bestimmt.

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