Landwirtin wegen Tierquälerei verurteilt
Starnberg (aho) – Das Amtsgericht Starnberg Langen eine 46-jährige Landwirtin wegen Tierquälerei zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe und der Zahlung von 1.800 Euro an einen Tierschutzverein verurteilt. Darüber hinaus wurde ein fünfjähriges Tierhalteverbot angeordnet.
In den Jahren 2009 und 2010 musste das Veterinäramt mehrfach eingreifen. So war bei einem Rind eine Drahtschlinge in einem Bein festgewachsen, so dass erheblich lahmte. In einem anderen Fall steckte ein Rind im Morast fest. Als es endlich geboren wurde, war es völlig entkräftet. Ähnlich erging es einer gebärenden Kuh. Obwohl Geburtsschwierigkeiten auftraten, wurde keine tierärztliche Hilfe geholt. In allen drei Fällen mussten die Tiere von einem Tierarzt eingeschläfert werden.
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