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Tierquälerei: Landwirt erhält Freiheitsstrafe und Tierhaltungsverbot

Cochem (aho) – Weil er 160 Mastschweine verhungern ließ, hat das Amtsgericht Cochem einen 44-jährigen Landwirt aus dem Hunsrück (Kreis Cochem-Zell) zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem wurde gegen ihn ein Tierhalteverbot von drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Behörden waren im Februar diesen Jahres durch eine anonyme Anzeige auf das Drama aufmerksam geworden. In den Ställen lagen zwischen abgemagerten Tieren 100 tote Schweine. In einem angrenzenden Wald fand die Polizei 60 weitere Kadaver. „Der Angeklagte hat diesen Musterbetrieb in den Stall des Grauens verwandelt“, so Richter Wilfried Johann. Welche Umstände es genau waren, die zu der Verwahrlosung der Tierhaltung führte, konnte im Prozess nicht endgültig geklärt werden.
Der Landwirt selbst hatte die Vorwürfe schon vor Prozesses eingeräumt. Er gab an, finanziell überfordert gewesen zu sein. Er habe rund 600.000 Euro Schulden. Er betreibt jetzt nur noch Ackerbau und ist in psychologischer Behandlung.

4 Comments, Comment or Ping

  1. Püppi

    Kann man denn nicht rechtzeitig um Hilfe bitten? Oder einfach die Tiere verkaufen? Das kann doch alles nicht so schwer sein. Warum lassen solche „Menschen“ immer die Tiere leiden….

  2. Mac

    Ich verstehe einfach nicht, warum menschen, wenn sie in Schweirigkeiten sind nie Hilfe suchen.
    Auch verstehe ich nicht, das das Umfeld nicht eher etwas bemerkt hat.

    Mir geht diese ewige *Es-betrifft-mich-ja-nicht-Menthalitaet* total auf den Senkel.
    …und denn gibt es fuer so Menschen immer nur Bewaehrung…3 Jahre Tierhalteverbot ist auch nicht OK.
    Er muesste lebenslang Tierhalteverbot bekommen.

Reply to “Tierquälerei: Landwirt erhält Freiheitsstrafe und Tierhaltungsverbot”

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